Mehr Menschen als früher haben nach der Bürgergeldreform Anspruch auf Kinderzuschlag. Darauf weist die Bergisch Gladbacher Familienkasse hin.
Tipp vom AmtMehr Menschen aus Rhein-Berg haben Anspruch auf Kinderzuschlag

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter in Bergisch Gladbach.
Copyright: Stephan Brockmeier
Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft weitere Entlastung für Menschen ohne hohes Einkommen. Damit kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals entstehen, wie die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Bergisch Gladbach schreibt.
Der Kinderzuschlag, so die Kasse, solle Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag gehabt hätten, könnten durch höhere Freibeträge profitieren.
Das rät die Agentur für Arbeit in Rhein-Berg
Folgende Änderungen wirken sich für etwaige Antragsteller positiv aus:
- Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
- Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
- Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz.
- Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) anzusetzen.
- Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird überhaupt nicht mehr als Einkommen berücksichtigt (hier war zunächst fälschlich eine Begrenzung genannt worden).
- Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
Pressesprecherin Regina Wallau: „Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalausweis (eID) geht das vollständig papierlos.“