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Abgerutschter Hang in RösrathBegutachtung an Baustelle wird dauern

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Hangrutschung in Rösrath1

Blick von unten: Die Spundwand steht und hält den Hang, über den oben die Hauptstraße führt. Vor der Wand entsteht jetzt der Neubau.

Rösrath – Die Begutachtung von Hang und Straße an der Problem-Baustelle Hauptstraße 80 dauert mindestens bis Mitte November. Voraussichtlich erst dann wird absehbar, welche Arbeiten zur Sanierung notwendig sind und wieviel Zeit das in Anspruch nimmt.

Die einseitige Sperrung auf der Hauptstraße wegen des Hangabrutsches an der Baustelle wird damit noch längere Zeit aufrecht erhalten. Dieser Sachstand ist das Ergebnis einer weiteren Besprechung aller Beteiligten am Donnerstag, 11. Oktober, der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen NRW) informierte darüber auf Anfrage dieser Zeitung.

Terminprobleme

Zuletzt hatten sich Vertreter von Straßen NRW, Stadt und Stadtwerken Rösrath sowie des Bauunternehmens AIP-Wohnen am 11. September getroffen und darauf verständigt, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter den Hang und die Straße untersuchen solle. Ein Beschluss des Landgerichts Köln erging ebenfalls Mitte September. Der Gutachter beginnt aber erst in der nächsten Woche mit seiner Untersuchung.

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Warum er nicht schon früher tätig wurde, erklärt Sabrina Kieback von der Pressestelle von Straßen NRW: Die Beteiligten hätten erst jetzt, am 11. Oktober, mit dem Gutachter besprechen können, wie er vorgehe und in welchem Umkreis um die Baustelle er das Gelände erkunden werde. Ein früheres Treffen mit dem Gutachter sei aus Termingründen nicht zustande gekommen – und bei dem letzten Treffen am 11. September sei er noch nicht beteiligt gewesen.

Für die Untersuchungen des Gutachters sind vier Arbeitstage veranschlagt, spätestens in der zweiten Herbstferien-Woche sollen sie abgeschlossen sein. Danach folgt die Auswertung. Ergebnisse seien Mitte oder Ende November zu erwarten, erklärt Kieback. Dann sei auch mit Vorschlägen zur Sanierung zu rechnen. Der Gutachter habe schon jetzt erklärt, dass die am 25. Juni erfolgte einseitige Sperrung der Straße „auf jeden Fall gerechtfertigt“ sei, so Kieback.