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„Eklatant rechtswidrige Polizeiarbeit“Sanitäter nach Brand in Rösrath freigesprochen

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Zum Löschen des Brandes in der Rettungswache musste Weihnachten 2019 die Feuerwehr anrücken.

Bergisch Gladbach/Rösrath – Fast zwei Jahre nach dem Brand in der Rettungswache des Kreises in Rösrath hat das Bensberger Schöffengericht den damals ins Visier der Polizei geratenen Rettungssanitäter vom Verdacht der schweren Brandstiftung freigesprochen. Wie der Brand am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2019 ausbrechen konnte, bleibt damit voraussichtlich für alle Zeiten ungeklärt. Unklar bleibt vorerst aber auch, ob sich die Bergisch Gladbacher Polizei illegaler Methoden bedient hat.

Sein Geständnis bei der Polizei hat der inzwischen 27-jährige Rettungssanitäter Peter O. (Name geändert) bereits in der ersten Hauptverhandlung Mitte Dezember 2020 widerrufen. Sowohl in der damals geplatzten als auch in der jetzigen neuen Verhandlung gab er an, vor und während seiner Vernehmung so sehr unter Druck gesetzt worden zu sein, dass er alles zugegeben hätte, um aus der Situation wieder herauszukommen.

Insbesondere die Worte des ermittelnden Beamten, bei einem Geständnis komme er mit einer Geldstrafe aus der Sache raus, dagegen drohe bei Leugnen Untersuchungshaft, habe ihn völlig fertig gemacht. Denn seine damalige Freundin und heutige Ehefrau sei schwer krank gewesen, und er habe nichts mehr gefürchtet, als nicht zu ihr zurückzukönnen.

Bergisch Gladbach: Richterin spricht von „kleinen Indizien“

Doch sind es nicht die Zweifel an der Verwertbarkeit des Geständnisses auf der Polizeiwache allein, die am Ende der neuen Verhandlung sogar die Staatsanwältin mit den Worten „Ich persönlich glaube, dass er es war, aber ich glaube nicht, dass wir es ihm beweisen können“ einen Freispruch fordern lässt. Denn was außerdem noch gegen den Angeklagten spricht, das ist einfach zu dünn, die Anklägerin spricht ebenso wie die Vorsitzende Richterin Birgit Brandes von „kleinen Indizien“.

Dazu zählt etwa, dass Peter O. zur Toilette ging, bevor er und sein Kollege zum Einsatz ausrückten. Hätte er in der Zeit nicht auch den Brand im Materiallager legen können? Ja, hätte er, aber er hätte eben auch zur Toilette gehen können, weil die Einsätze im ländlichen Bereich schon mal zwei bis drei Stunden dauern können, wie er vor Gericht erläutert. Zudem, noch so ein dünnes Indiz, habe er gegenüber seinem Partner auf dem RTW mehrfach bekundet: „Wir können es nicht gewesen sein, wir waren ja im Einsatz.“ Ja, und? O. redete eben gerne viel, während der Partner ein Schweiger war.

Feuer in Rösrather Rettungswache: Viele Fragen bleiben offen

Jedoch sammelte der Brandermittler der Polizei diese Indizien und entschied dann nach eigener Aussage, Peter O. am Arbeitsplatz aufzusuchen, um ihn zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit nach Gladbach zu nehmen. Das Lichtbild wollte er einem Elektriker vorlegen, der einmal bei Arbeiten auf der Wache von einem Sanitäter angesprochen worden sein soll. Der erfahrene Brandermittler nahm zwei Kollegen, nämlich seinen Dienstzimmer-Partner und eine Praktikantin, mit.

Wie dann das Gespräch erst am Arbeitsplatz und später auf der Polizeistation ablief, darüber gingen die Aussagen vor Gericht zum Teil weit auseinander. Wurde Peter O. darauf hingewiesen, dass er nicht mitkommen müsse? Oder wurde ihm im Eifer des Gefechts erklärt, er sei festgenommen? Wurde ihm ermöglicht, einen Anwalt anzurufen? Wieso wurde sein Auto durchsucht und dabei eine Paintball-Waffe gefunden? Und hat Peter O. erklärt: „Ja, ich komme mit und lege ein Geständnis ab“, wie sich die damalige Praktikantin und heutige Streifenpolizistin nach fast zwei Jahren erinnert? Oder sagte er: „Ich war es nicht, und ich werde einen Anwalt beauftragen“, wie es der Brandermittler aussagt? Wurde Peter O. das Handy auf der Wache abgenommen, und wenn ja, warum?

Fragen über Fragen an die Polizei. Dagegen geben die Ehefrau des Angeklagten, nach ihrer Genesung selbst Polizeibeschäftigte, und sein Vater, ein Lkw-Fahrer, übereinstimmend an, O. habe sie nach der Vernehmung angerufen und sei völlig fertig gewesen. Die Ehefrau kämpft im Gericht wie vorher auch der Angeklagte mit den Tränen.

Verteidiger spricht von „eklatant rechtswidriger Polizeiarbeit“

Am Ende ist es die Sache von Verteidiger Christoph Reinhold, schweres Geschütz gegen die mit der Festnahme seines Mandanten befassten Polizisten aufzufahren. Der Jurist aus Wiehl, der schon während der Verhandlung mehrfach Fingerzeige zum möglichen Ursprung des Feuers gegeben hatte (etwa durch verbotswidriges Rauchen in der Wache), spricht von „eklatant rechtswidriger Polizeiarbeit“, die dazu geführt habe, dass sein Mandant zwei Jahre lang unter einem falschen Verdacht gestanden, die Arbeit verloren und gesundheitliche Probleme bekommen habe. Der Verteidiger widerspricht der Anklägerin: „Er ist nicht deshalb nicht der Täter, weil es sich nicht beweisen lässt, sondern weil er es nicht gewesen ist.“

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Das versichert auch Peter O. in seinem letzten Wort. Der junge Mann, der bislang unbescholten durchs Leben gegangen ist (wenn man von einem frisierten Mofa als Jugendlicher absieht), beteuert: „Ich war es nicht.“

Im Anschluss zieht sich das dreiköpfige Gericht zurück. „Die Beratungspause wird nicht allzu lang dauern“, stellt die Vorsitzende Richterin Birgit Brandes um 13.25 Uhr in Aussicht. Drei Minuten später verkündet sie das Urteil: Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Und wünscht den im Saal Verbliebenen, also dem Angeklagten, der Ehefrau und den Eltern, alles Gute.