Sein Bankkonto hat ein 20-jähriger Rösrather unbekannten Whatsapp-Betrügern überlassen. Die Namen verrät er vor Gericht nicht.
Whatsapp-BetrugRösrather steht wegen Geldwäsche vor Gericht und verrät Hintermänner nicht
„Es ist zwar sehr schade, dass der Angeklagte die Namen nicht nennen will, aber es gibt keine Möglichkeit, sie aus ihm herauszuprügeln“, sagt der Bergisch Gladbacher Jugendrichter Ertan Güven in seiner Urteilsbegründung. Der Jurist ist für seine klaren, eben nicht abgehobenen Worte bekannt, was den Vorteil hat, dass ihn die meisten seiner jungen Angeklagten auch verstehen.
Aber „herausprügeln“? Güven beeilt sich, sicherheitshalber die eigentlich selbstverständliche Erläuterung „bildlich gesprochen“ hinterherzuschicken und zu erklären: Es gebe keine juristische Handhabe, den Angeklagten zu zwingen, die Namen seiner Geldwäsche-Hintermänner zu nennen.
Aus Sicht der Opfer ist das allerdings äußerst ärgerlich. Der 20-jährige Rösrather Peter P. (Namen geändert) hat im Prozess gestanden, ungenannten Hinterleuten sein Konto – konkret seine Bankkarte inklusive Geheimzahl – überlassen zu haben. Bei der Polizei hatte er noch behauptet, beides verloren zu haben.
Mit einem Whatsapp-Trick erbeuteten die Hinterleute auf diese Weise von vier Opfern insgesamt 6753,99 Euro. Die Masche ist, wenn man sie kennt, simpel: Die Täterinnen oder Täter schreiben eine Whatsapp-Nachricht nach folgendem Muster: „Hallo Papa, mein Handy ist kaputt, darum schreibe ich dir von einer anderen Nummer. Ich muss dringend eine Rechnung bezahlen. Kannst du das für mich machen?“
Als Empfängerkonto gaben sie die IBAN von Peter P. an. Vier Papas oder Mamas fielen darauf rein und überwiesen in nur drei Tagen, zwischen dem 15 und 17. April 2023, zwischen 1000 und 2000 Euro auf das Konto von Peter P., das die Unbekannten dann umgehend plünderten.
Eltern erhalten in Rösrath angeblich „Hausbesuch“ aus dem Milieu
Trotzdem blieben Peter P. und seine Verteidigerin im Prozess dabei, dass er die Namen auf gar keinen Fall nennen werde. Denn Peter P. hatte sich nach den Worten der Anwältin mit den falschen Leuten im Drogenmilieu eingelassen.
Eines Tages habe seine Familie, ein Beamtenehepaar mit mehreren Kindern, zuhause „Besuch“ von diesen Leuten bekommen, die „unmissverständlich“ klar gemacht hätten, dass Peter P. ihnen noch 4000 Euro schulde. Die Eltern hätten gezahlt.
Drogen-Rückfall im Karneval
In dem Prozess vor dem Jugendgericht wurde auch der trotz bildungsbürgerlicher Elternhaus-Idylle schwierige Werdegang des Angeklagten deutlich. Psychische Störungen und früher Cannabiskonsum warfen ihn aus der Bahn, ließen ihn die Schule abbrechen. Er fing sich wieder, erlitt dann aber zu Karneval einen erneuten Rückfall, lebte zeitweise auf der Straße.
Mittlerweile ist er nach in einer stationären Therapieeinrichtung weit entfernt von Rösrath untergebracht, die er nur gelegentlich, etwa zu seinem Strafprozess, verlassen darf. Der Therapie soll sich ein zeitweises Leben in einer Wohngruppe anschließen, damit er dann auf Dauer in ein gesundes und drogenfreies Leben zurückfindet. Seine Eltern stehen zu ihm, finanzieren die nach Angaben der Verteidigerin monatlich 6000 Euro teure Behandlung.
Geldstrafe für Ü-21-Freund
Am Ende seines Prozesses kann Peter P. angesichts seines Alters unter 21 Jahren den Gerichtssaal ohne Haft- oder Geldstrafe verlassen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, Richter Güven gibt ihm auf, seine Therapie fortzusetzen.
Anders liegt der Fall bei Peter P.s Mitangeklagtem Kevin K.: Der hat mit seinen 22 Lebensjahren die Grenze zum Erwachsenenstrafrecht unwiderruflich überschritten. Für einen recht jugendtypischen Unfug, den Missbrauch des Polizei-Notrufs, zu dem er sich gemeinsam mit P. sturzbetrunken hinreißen ließ, muss er nach Erwachsenenstrafrecht 400 Euro Geldstrafe zahlen.