Auf die vom Finanzamt vorgeschlagenen Hebesätze war lange gewartet worden - aber vieles bleibt offen.
FinanzenZahlenspiele zur Grundsteuer hinterlässt auch in Rhein-Berg viele offene Fragen
„Aufkommensneutral“ sollte die Neuberechnung der Grundsteuer B für die Kommunen sein. Ein einfacher Satz, aber dahinter stehen komplizierte Berechnungen. Vereinfacht gesprochen bestimmen die Kommunen über die Hebesätze ihre Einnahmen aus der Grundsteuer - wobei die Grundsteuer B, die für private Immobilien, die wichtigste ist. Der Gesetzgeber hat nach einem Urteil des Verfassungsgerichts die grundsätzlichen Kennzahlen für die Grundsteuer geändert - und seit Monaten wird gerätselt, wie sich das mit den Hebesätzen auswirkt. Für die Kommune und für jeden einzelnen Bürger, denn die Grundsteuer B trifft jeden.
Für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen haben die Finanzverwaltungen - für Rhein-Berg das Finanzamt in Bergisch Gladbach - ausgerechnet, wie hoch der Hebesatz bei der geforderten „Aufkommensneutralität“ sein müsste. Mit erstaunlichen Ergebnissen (siehe Kasten). Grundsätzlich gilt, dass Kommunen ihre Hebesätze nach unten korrigieren müssen, wenn durch die Neuberechnung die Immobilien in der Kommune insgesamt früher niedriger bewertet wurden. Umgekehrt muss nach oben korrigiert werden, wenn die Immobilien im Vergleich zur alten Berechnung niedriger bewertet werden.
Beispielrechnungen für Bergisch Gladbach und Odenthal
Am Beispiel von Bergisch Gladbach sieht das so aus. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt derzeit bei 731 Punkten. Die Finanzverwaltung hat ausgerechnet, dass nach den neuen Kennzahlen der Hebesatz auf 648 Punkte gesenkt werden müsste. Im Schnitt - also über alle Immobilien im Stadtgebiet - wurden die Grundwerte für die Immobilien also angehoben. Deshalb der kleinere Multiplikator. Man kann es auch anders beschreiben: Würde Bergisch Gladbach den Hebesatz gleich lassen, würden die Einnahmen aus der Grundsteuer sich erheblich erhöhen.
In Odenthal sieht das anders aus. Dort liegt der vorgeschlagene Hebesatz (882) über dem derzeitig gültigen (790). Der Wert der Immobilien war nach der alten Berechnung also im Schnitt geringer als bei der neuen Berechnung. Deshalb der größere Multiplikator. Würde Odenthal den Hebesatz unverändert lassen, würden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sinken.
In Kürten und Overath gibt es kaum Veränderungen bei den Hebesätzen. In Rösrath gibt es ein ähnliches Szenario wie in Bergisch Gladbach.
Bergisch Gladbachs Kämmerer Thore Eggert (FDP) kann mit den Zahlen wenig anfangen: „Ich nehme sie zur Kenntnis.“ Die genauen Berechnungen müssten erst noch folgen und sich dann zeigen, ob die Rechnung auch wirklich stimmten. „Aber es ist wichtig zu verstehen, dass die angebliche Aufkommensneutralität für die Kommune eben keine Belastungsneutralität für die Bürger ist.“ Das dicke Ende könnte für manchen Immobilienbesitzer - egal ob in Bergisch Gladbach oder einen anderen Kommune - noch kommen.
Entscheidend für den Bürger sind die Bescheide
Entscheidend sei für den Bürger nicht der Hebesatz, sondern was in den individuellen Bescheiden stehe. „Und die sind noch gerechnet“, so Eggert. Die Finanzverwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die Aufkommensneutralität nur eine Rechengröße ist.
Die vorgeschlagenen Hebesätze seien als „Referenzwerte“ zu verstehen. Die tatsächliche Festsetzung sei Sache der Kommune. Jürgen Mersmann, der Leiter des Finanzamtes Bergisch Gladbach, kommentierte das präsentierte Zahlenwerk dennoch sehr positiv: „Jetzt wird für alle Klarheit geschaffen.“