Vor Gericht gab der Angeklagte alle Taten zu - trotzdem hörte das Gericht alle Zeugen an.
Dreiste BetrügereiWie ein junger Mann mehrere Gebrauchtwagenhändler in Rhein-Berg abzockte

Neu- und Gebrauchtwagen stehen bei einem Autohändler. (Symbolbild)
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Beim Jugendschöffengericht in Bensberg ging es um die beträchtliche Summe von 88.000 Euro. Der Angeklagte Joschua L. (Name geändert) hatte als Heranwachsender bei drei Autokäufen die Verkäufer betrogen – stets mit derselben perfiden Masche.
Zweimal leistete er bei hochpreisigen Gebrauchtwagen eine Anzahlung in bar und zeigte dann auf seinem Mobiltelefon eine angebliche Sofortüberweisung über den Restbetrag vor, die er jedoch nie wirklich tätigte. Beim dritten Kauf verzichtete er sogar auf eine Anzahlung, da der Verkäufer ihm offenbar blind vertraute.
Angeklagter wurde in Wohnung seiner Mutter festgenommen
Diese dreisten Betrügereien führten schließlich zur Festnahme von Joschua L. in der Wohnung seiner Mutter mit anschließender Untersuchungshaft. Von dort wurde er in den Gerichtssaal geführt, wo das Verfahren eröffnet wurde. Doch kaum hatte der Prozess begonnen, da zogen sich die Beteiligten auf Anregung des Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt Michael Radeck, mit Zustimmung des Vorsitzenden Richters und der Staatsanwaltschaft zu einem Rechtsgespräch ins Beratungszimmer zurück.
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Nach ihrer Rückkehr in den Gerichtssaal wurde die Verhandlung kurz unterbrochen, damit die Verteidiger mit ihrem Mandanten sprechen konnten. „Mache einen Umweg, wenn du es eilig hast“, zitierte Richter Ertan Güven eine japanische Weisheit. Die Strafprozessordnung ermöglichte diesen „Umweg“, und der Richter behielt recht: Joschua L. gestand anschließend ohne Umschweife die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang, wie sie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen worden waren.
Angeklagter zeigt hohe kriminelle Energie
Trotz des Geständnisses hörte das Gericht die Zeugen an, um über den Stand der Zivilprozesse informiert zu sein. Es ging darum, ob die Geschädigten ihre Autos oder das Geld dafür zurückerhalten hatten. Bei allen drei Fällen waren die Verfahren noch nicht abgeschlossen, da die Rechtslage kompliziert ist: Die Autos waren, bevor sie beschlagnahmt wurden, teilweise an Händler weiterverkauft worden, und die Käufer der gestohlenen Fahrzeuge hatten dem Angeklagten schließlich geglaubt, als sie das Geschäft abschlossen. Ein äußerst verzwickter Fall für die Zivilgerichte.
Nun stand die Entscheidung an, ob der Angeklagte nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte. Die Jugendgerichtshilfe beschrieb Joschua L. als höflichen jungen Mann, der seine Schulausbildung auf einer Hauptschule in Stammheim nicht beendet hatte, aber durch seine Straftaten, die sich über ganz Deutschland erstreckten, eine hohe kriminelle Energie zeigte. Auch die Höhe des Schadens sprach nicht für eine typische Verfehlung eines Jugendlichen.
Staatsanwaltschaft forderte Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht
Die Staatsanwältin teilte diese Einschätzung und forderte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Sie fasste die drei Strafen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für erwerbsmäßigen Betrug zusammen. Strafmildernd wertete sie, dass dies die erste Straftat von Joschua L. gewesen und er geständig sei und sich bei den Geschädigten höflich entschuldigt habe. Den Wertansatz bezifferte sie auf 88.000 Euro.
Rechtsanwalt Dieter Kaufmann, der zweite Verteidiger des Angeklagten, wies darauf hin, dass auch die viermonatige Untersuchungshaft einberechnet werden sollte. Zudem hielt die Verteidigung eine Schadenswiedergutmachung von je 5000 Euro pro Geschädigtem für angemessen.
Fast zwei Jahre auf Bewährung für jungen Rhein-Berger
In diesem Sinne entschied auch das Schöffengericht: Ein Jahr und 10 Monate Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. 5000 Euro Schadenswiedergutmachung für jeden der drei Geschädigten und Auflagen für die dreijährige Bewährungszeit: Der Angeklagte muss straffrei bleiben, die Anordnungen des Bewährungshelfers befolgen, innerhalb einer Woche seinen Wohnsitz bei seiner Mutter anmelden, jeden Wohnsitzwechsel innerhalb einer Woche beim zuständigen Amtsgericht melden.
Die 15.000 Euro muss er innerhalb eines halben Jahres an die Geschädigten bezahlen, die ihm angebotene Stelle als Kurierfahrer muss er annehmen und darf er nur dann wieder verlassen, wenn er sicher eine andere Stelle bekommt.
„Jedes Nichtbefolgen auch nur einer Auflage hat das Ende der Bewährung zur Folge“, sagte Richter Ertan Güven mit Blick auf die Anklagebank eindringlich. Er habe bei Betrügern immer gewisse Vorbehalte, erläuterte er, „denn Sie haben ja schon einmal Ihr Versprechen gebrochen, nämlich den Kaufpreis zu zahlen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance! “ riet er Joschua L..