AboAbonnieren

Interaktive KarteRhein-Berger begegnen Wildschweinen mehr als 150 mal

Lesezeit 3 Minuten
20210205-lesefoto-keiler-rrb_(1)

Ein gelungenes Foto von einem Leser dieser Zeitung zeigt eine ziemlich nahe Begegnung mit einem Wildschwein.

Rhein-Berg – Nicht nur aus Bergisch Gladbach, auch aus Rösrath und Odenthal sind zwischenzeitlich noch Berichte von Leserinnen und Lesern über Wildschweinsichtungen und den Umgang mit ihnen eingegangen. An die hundert Einträge umfasst die interaktive Karte der Lokalredaktion inzwischen bereits – und es gehen immer noch weitere Hinweise ein.

Während die einen sich mit stabilen Zäunen, wie von der Kreisjägerschaft empfohlen, gegen ungebetenen Besuch von Schwarzkitteln zu schützen wissen, sind andere überrascht, über immer neue Wege, die die Tiere einschlagen. Manchmal geht’s dabei dann eben nicht durchs Gebüsch auf der Rückseite des Gartens, sondern geradewegs über die Straße in den Garten, in dem dann nach Fressbaren gewühlt wird.

Wildschweine graben Garten sechsmal komplett um

Sechs Mal ist allein ein Garten an der Richard-Zörner-Straße unweit der Saaler Mühle von Wildschweinen komplett umgegraben worden. Und Hilla Stahl vom Schlodderdicher Weg hat Bilder sowohl vom umgegrabenen Blumenbeet vor dem Haus wie von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf der Wiese hinter demselben geschickt. „Es scheint ihnen bei uns so gut zu gefallen“, schreibt sie dazu.

Wer seine Beobachtungen noch melden möchte, kann dies aber natürlich gerne noch tun. Senden Sie uns gerne eine E-Mail! Die Ergebnisse der Zusammenstellung von Wildschwein-Sichtungen und ihre Folgen will die Redaktion in jedem Fall noch einmal Experten zur Einordnung vorlegen.

Kreisjägerschaft bietet Betroffenen Rat und Hilfe an

Konkrete Hilfe für Wildschwein-Geschädigte möchte die Kreisjägerschaft anbieten, soweit das möglich ist. „Als Jäger kennen wir uns mit den Verhaltensweisen der Wildschweine recht gut aus“, sagt Geschäftsführer Dr. Rainer Schmidt. „Dieses Wissen kann für Betroffene vielleicht hilfreich sein.“ Wildschweine nennt Schmidt „sehr robuste Allesfresser“ mit Vorliebe für eiweißreicher Nahrung wie Würmer, Mäuse oder Engerlinge.

Rechtslage

Wildschweine sind, wie alle Wildtiere, grundsätzlich herrenlos, gehören also niemandem. Dem Jäger gehört das Wildschwein erst, wenn es getötet wurde. Dann muss der Jäger allerdings den Schaden ersetzen, den das Tier verursacht hat. Auf Friedhöfen, in Gärten, Sportanlagen, usw. ist die Jagd gesetzlich verboten, es gibt also keinen Jäger dort und niemand ist für den Schaden durch die Schweine verantwortlich.

Da sie sich in den letzten Jahren besonders intensiv vermehren – Schmidt: „Sie haben viel zu fressen und die Winter sind mild“ –, sind sie nachts ständig auf Nahrungssuche. „Haben Wildschweine einmal eine attraktive Nahrungsstelle entdeckt, merken sie sich diese Stelle sehr gut und kommen oft dorthin zurück“, weiß Schmidt. „Es sind eben sehr intelligente, lernfähige Tiere.“

Diesen Winter finden die Wildschweine keine Eicheln und Bucheckern im Wald, da es 2021 keine Baummast gab. „Deshalb kommen sie in die besiedelten Gebiete.“ Auch durch freilaufende Hunde werden die Wildschweine aus ihrem „Wohnzimmer“ vertrieben und suchen nach ruhigen Gärten mit guter „Speisekarte“. Zu ihren Lieblingsgerichten gehören Blumenzwiebeln, die sie ausbuddeln. Davon können die Betroffenen ein Lied singen. Immer mehr Menschen melden uns ihre Begegnungen und Schäden, die auf unserer interaktiven Karten registriert werden.

Was können Betroffene tun?

Schmidt rät: „Entfernen Sie alle attraktiven Futterquellen. Sammeln Sie das Fallobst von der Wiese, werfen Sie keine Küchenabfälle auf den Komposthaufen.“ Ein großes Thema ist der Zaun. Schmidt: „Ein einfacher Maschendrahtzaun reicht in der Regel nicht, diesen heben die Wildschweine an oder laufen ihn einfach um.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Trotzdem muss es deshalb nicht gleich ein teurer Elektrozaun sein. Als sicherste Abschottung empfiehlt Schmidt Doppelstabmattenzäune: „Wichtig ist, dass die hoch genug sind, denn Wildschweine können ganz gut springen.“ Mindestens einen Meter hoch sollte der Zaun sein, unten muss er entweder mindestens 30 Zentimeter in die Erde reichen oder auf einem Betonsockel befestigt sein.

Die Kreisjägerschaft bietet an, Kontakt zu Fachbetrieben herzustellen und steht Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung. Dafür ist eine spezielle Mailadresse eingerichtet worden.