Wölfe im Rheinisch-Bergischen KreisGrenze des Verdachtsgebiets mitten im Wald
- Die Grenze des neuen Wolfverdachtsgebiets verläuft mitten im Wald.
- Ob sich allerdings ein Wolf von dieser Grenze aufhalten lässt, die entlang der Stadtgrenze Kölns zu Rösrath verläuft, ist äußerst fraglich.
- Welchen Sinn die Grenzziehung hat, erläutert das Landesumweltamt.
Rhein-Berg – Bis an die Kölner Stadtgrenze reicht das Wolfsverdachtsgebiet im Bergischen Land, das diese Woche vom NRW-Umweltministerium ausgewiesen worden ist. Die Grundlage dafür boten mehrere Fotonachweise sowie genetische Spuren an gerissenen Nutz- und Wildtieren vor allem im oberbergischen Engelskirchen, aber auch in Lohmar und Much im Rhein-Siegkreis.
„Anhand eines genetischen Befundes handelt es sich um einen weiblichen Wolf mit der Kennung GW1433f“, so Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium. Die Buchstaben „GW“ im Namen der Wölfin stehen für „genetic“ oder „greywulf“ (genetischer oder grauer Wolf), „f“ steht für „female“, also weiblich, und 1433 ist Nummer der Genprobe in der seit 1995 geführten bundesweite Datenbank.
902 Quadratkilometer groß ist das „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“, in dem laut Umweltministerium mindestens die eine genetisch nachgewiesene Wölfin zu Hause ist. Auffallend ist, dass das jetzt ausgewiesene „Verdachtsgebiet“ mitten im Königsforst endet, ohne dass es dort eine natürliche Grenze wie einen breiten Fluss gäbe, den ein Wolf nur schwer überwinden kann.
Wäre der Wolf, respektive die Wölfin, also im Rösrather Teil des Königsforstes unterwegs, so könnte sie ohne Hindernisse auch auf Kölner Stadtgebiet Beute machen.
Lanuv-Pressesprecher Wilhelm Deitermann beruhigt: „Wir haben es hier lediglich mit einem Wolfsverdachtsgebiet zu tun.“ Weil man noch nicht genau wisse, wo genau das mindestens eine nachgewiesene Tier unterwegs sei, habe man die Grenzen extra weit gezogen.
Denn die Ausweisung eines Wolfsverdachtsgebiets biete vor allem die Grundlage dafür, dass Halter von Schafen und Ziegen sowie Wildgehege Fördergelder für Maßnahmen wie wolfssichere Zäune zum Schutz ihrer Herden beantragen können. Deshalb sei man in Rösrath wohl auch der Stadtgrenze durch den Königsforst gefolgt, so des Pressesprecher des Landesumweltamts in Duisburg.
Bislang hat sich die im Bergischen nachgewiesene Wölfin ohnehin wenig um Grenzen geschert. Weder um kommunale, noch um Landesgrenzen. Dasselbe Tier, das sich jetzt im Bergischen bewegt, wurde laut NRW-Umweltministerium auch bereits im rheinland-pfälzischen Landkreis Neuwied nachgewiesen.
Nun sei er allerdings offenbar im Bergischen Land „ortstreu“ geworden, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Das „Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land“ wurde unterdessen sicherheitshalber auch bis nach Rheinland-Pfalz hinein ausgewiesen, erstreckt sich auch nach Süden über die Sied hinaus bis ins Siebengebirge und in den Westerwald hinein. Da ist es von der Grenze im Königsforst tatsächlich nur ein Katzen- beziehungsweise Wolfssprung bis an den Kölner Stadtrand.
Anträge von Tierhaltern für Zuschüsse zu wolfsabweisenden Zäunen und weiteren Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz nimmt die Bezirksregierung Köln entgegen. Über Maßnahmen, die gefördert werden, informiert das Wolfsportal des Landesumweltamts.