MisshandlungsvorwürfeRhein-Erft-Politiker wollen Einrichtungen unter die Lupe nehmen
Bergheim/Brühl – Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs und Misshandlungen in den Behindertenwerkstätten der Reha-Betriebe Erftland in Brühl und Bergheim soll sich nun der Sozialausschuss des Kreises mit den Fällen beschäftigen. Per gemeinsam gestelltem Dringlichkeitsantrag wollen CDU, Grüne und FDP das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen. Der Ausschuss tagt am Donnerstag, 23. Mai, 17 Uhr, im Kreishaus.
In der Sitzung soll auf Wunsch der drei Fraktionen vor allem der Blick auf die Struktur der Einrichtung gelegt werden, also auf den Träger, den Trägerverein, die Kontrollinstanzen im Verein und kontrollierende Behörden. Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln – einem Gruppenleiter in Brühl wird vorgeworfen, eine geistig behinderte Frau auf der Toilette missbraucht zu haben, in Bergheim sollen zwei frühere Mitarbeiterinnen Schwerst-Mehrfachbehinderte unzulässig fixiert und in dunkle Räume gesperrt haben.
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„Zum wiederholten Mal sind die Reha-Betriebe in diesen Tagen Mittelpunkt öffentlicher Berichterstattung und Vorwürfe geworden“, heißt es im Antrag. „Die mangelnde individuelle Förderung der Werkstattbelegschaft, trotz hoher bereitgestellter Finanzmittel, war in den letzten beiden Jahrzehnten ein durchgängiger Vorwurf aus dem Kreis von Angehörigen.“
„Rudimentäre Informationslage“
Die Fraktionen bemängeln fehlende Transparenz. Ein Blick auf die Vereinshomepage scheine den Eindruck zu bestätigen, dass der hinter den Werkstätten stehende Verein Lebenshilfe keine neuen Mitglieder wünsche. „Der Verein hat laut Mitgliederliste der Lebenshilfe NRW 22 Mitglieder und ist der zweitkleinste in Nordrhein-Westfalen.“ Wegen dieser „rudimentären Informationslage“ bäten die Fraktionen um Aufklärung über die Reha-Betriebe Erftland GmbH, den Verein sowie über die Struktur des Betriebs, der Geschäftsführung und der Mitgliederversammlung des Vereins.
Ralf Schnackerz, der in einem Eltern- und Betreuerrat der Werkstätten sitzt und sich kritisch über die Bedingungen dort geäußert hatte, beklagt, dass ihm ein Hausverbot erteilt worden sei. Das sei ihm mitgeteilt worden, als er seinen Bruder in den Werkstätten habe abholen wollen. „Es besteht ausdrücklich kein Hausverbot seitens der Reha-Betriebe gegenüber Herrn Schnackerz“, lässt hingegen Ingo Ziehm, Geschäftsführer der Reha-Betriebe über eine Presseagentur mitteilen. „Selbstverständlich haben Angehörige und gesetzliche Betreuer ein Zugangsrecht. Dieses ist für die Besucher nur dahingehend eingeschränkt, als dass es eine Zugangskontrolle gibt.“