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Geldzahlungen bei Corona-QuarantäneTagesmütter machen Stadt Bergheim schwere Vorwürfe

Lesezeit 2 Minuten

Nicole Halver (rechts) ist Kindertagespflegeperson in Bergheim.

Bergheim – Die Bergheimer Kindertagespflegepersonen und die Stadt Bergheim liegen im Streit. Grund dafür: Die Tagesmütter werfen der Stadtverwaltung vor, die Geldzahlungen im Fall einer Quarantäne oder einer Corona-Erkrankung einzubehalten, beziehungsweise bereits gezahlte Leistungen zurückzufordern.

Nicole Halver ist eine von 50 Kindertagespflegepersonen in Bergheim. Im Dezember vergangenen Jahres musste ihr Sohn in Quarantäne, weil er Kontakt zu einer erkrankten Lehrerin hatte. Die Stadt Bergheim verbot Halver daraufhin, Kinder während dieser Zeit zu betreuen. Kurz vor Weihnachten informierte die Stadt Halver darüber, dass die Geldleistungen von 1500 Euro, die während der Quarantäne gezahlt wurden, im kommenden Monat abgezogen werden.

Bergheimer Tagesmutter versteht Reaktion der Stadt nicht

Halver kann das nicht verstehen, schließlich zahle das Land NRW etwa 80 Prozent der Kosten für die Kindertagespflegepersonen. Dem widerspricht die Stadt Bergheim: Das Land decke durch die verschiedenen Programme lediglich 20 Prozent der Kosten. Die Verwaltung erläutert, dass Zahlungen einbehalten wurden, weil die Satzung der Stadt Bergheim vorsieht, dass Kindertagespflegepersonal im Fall einer Corona-Erkrankung oder einer angeordneten Quarantäne einen Antrag auf Entschädigung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellen müssen.

„Aber die Quarantäne war nicht für meine Tagespflege angeordnet, sondern für meinen Sohn“, sagt Halver. Die Stadt Bergheim habe ihr aufgrund der Quarantäne ihres Sohnes untersagt, während der Zeit weiter zu arbeiten. Dadurch könne sie beim LVR keine Entschädigung fordern, berichtet Halver.

Tagesmütter sollen Geld an die Stadt Bergheim zurückzahlen

Rückzahlungsbescheide hat nicht nur Halver erhalten. Auch andere Tagesmütter sollen aufgrund von Quarantäne oder Erkrankungen Geld an die Stadt zurückzahlen. Laut Aussage der Stadt Bergheim sei „ein Anspruch der Kindertagespflegepersonen bei Quarantäne auf Entschädigungsleistung in Höhe von 100 Prozent“ sichergestellt. „Das ist falsch“, sagt Halver. Der LVR zahle lediglich 67 Prozent vom Vorjahresnetto, wenn die Tagesmutter selbst in Quarantäne muss oder ihr Kind unter zwölf Jahren erkrankt.

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Die Stadt Bergheim verweist auf den Beschluss eines CDU-Antrags aus dem Rat, wodurch bei einer Quarantäne einer haushaltsangehörigen Person über zwölf Jahren die Stadt für die lückenlose Zahlung der 67 Prozent aufkommt. „Kinder von Kindertagespflegepersonal gehen nicht in die Kindergärten oder Schulen, weil ihre Mütter Angst vor einer Quarantäne haben und damit vor den finanziellen Einbußen“, schildert Halver. Sie macht das Verhalten der Stadt wütend. „Das ist eine Charakterfrage“, sagt sie. Schließlich tragen sie und ihre Kolleginnen ein hohes gesundheitliches Risiko für sich und die Familien.