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Ärger um WahlplakateBergheimer Grüne machen anderen Parteien Vorwürfe

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Bereits im vergangenen Jahr hatte es Streit wegen der Plakatierung vor der Wahl gegeben.

Bergheim – Erst kürzlich hat der Bergheimer Stadtrat die Sondernutzungssatzung geändert, die unter anderem die Plakatierung der Parteien und Wählergemeinschaften vor Wahlen regelt. Die Standorte der Plakatständer müssen nun der Verwaltung vor der Wahl gemeldet werden.

Die Umsetzung des Beschlusses sorgt jetzt offenbar für Unstimmigkeiten. Die Grünen um Fraktionschef Peter Hirseler werfen den anderen Parteien in einem Schreiben an den Bürgermeister vor, sich nicht an die neue Satzung zu halten. Dabei geht es konkret um SPD-Plakate, die Hirseler im Bergheimer Stadtgebiet entdeckt hatte.

Bergheimer Grüne: SPD hängt Plakate zu früh auf

Denn nach Ansicht der Grünen müssten die Listen mit Plakat-Standorten bei der Verwaltung eingereicht werden, bevor die Plakate hängen. Die Grünen haben ihre Plakate am vergangenen Freitag gemeldet. Bis dahin, das hatte Hirseler bei der Verwaltung erfragt, hätte noch keine andere Gruppierung ihre Liste im Rathaus eingereicht. Hirseler sagt: „Jedes Plakat einer Partei, die nicht vorab die Gesamtliste eingereicht hat, ist illegal.“

Die Verwaltung erklärt, dass Parteien die Standorte zwar vor der Wahl unter Angaben eines Ansprechpartners mitteilen müssten. Allerdings „gibt es im Satzungstext keine Angabe zum Zeitpunkt, wann das geschehen muss“. Auch die SPD um ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Volker Schäfer beruft sich darauf, dass der Zeitpunkt des Anzeigens der Standorte bei der Verwaltung durch die neue Satzung nicht definiert sei.

Darum sollen Wahlplakate in Bergheim gemeldet werden

Wie es aus dem Rathaus heißt, diene das Anzeigen der Standorte unter anderem der Beseitigungspflicht der Plakate nach der Wahl. „In der Vergangenheit ist es regelmäßig vorgekommen, dass einzelne Wahlplakate in abgelegenen Gebieten nach der Wahl von den Parteien vergessen wurden.“ Durch die neue Regelung sei die Wahrscheinlichkeit höher, dass alle Wahlplakate nach der Wahl auch wieder entfernt würden.

Zudem sei die Angabe der Standorte nicht mit einer Reservierung für die jeweilige Partei verbunden, erläutert die Verwaltung weiter. Es könnten wie bisher auch, mehrere Plakate an einem Standort angebracht werden, zum Beispiel an Laternen. Das sieht Hirseler anders. Dort, wo schon Plakate hingen, sei es nicht immer möglich, zusätzliche anzubringen. An Laternen zum Beispiel dürften Plakate nicht zu tief hängen.

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In der Satzung heißt es: „Wahlsichtwerbung/Wahlplakatierung unterliegt der Anzeigepflicht bei der Kreisstadt Bergheim. Die Anzeige erfolgt durch den von der Partei im Vorfeld einer Wahl benannten verantwortlichen Ansprechpartner für die gesamte Wahlsichtwerbung/Wahlplakatierung im Stadtgebiet und unter Angabe der genauen Standorte der Plakatwerbung“.