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Allgemeinverfügung aufgehobenDas ist in Bergheim ab sofort wieder erlaubt

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Die Bergheimer Innenstadt.

Bergheim – Angesichts des fallenden Inzidenzwertes von über 240 auf unter 100 innerhalb von etwas mehr als einer Woche hebt der Krisenstab der Stadt Bergheim die am 7. Mai erlassene Allgemeinverfügung wieder auf. Das bedeutet, ab Freitag, 21. Mai, gilt das Grill-, Picknick- und Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen, Grünanlagen und Parks in Bergheim nicht mehr.

Wie die Kreisstadt mitteilt, kehren ab Freitag, 21. Mai, auch die Kitas und Kindertagespflegestellen in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Die sogenannte „bedarfsorientiere Notbetreuung“ im Rhein-Erft-Kreis habe durch eine Allgemeinverfügung des Landesgesundheitsministeriums am Dienstag, 20. Mai. geendet. „Das Betreuungsangebot besteht demnach wieder für alle Kinder, unabhängig vom Betreuungsbedarf der Eltern“, schreibt die Stadtverwaltung.

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Bestehen bleibt aber die Reduzierung des Betreuungsumfangs um zehn Stunden in der Woche. Keine Einschränkungen im Betreuungsumfang bestünden in der Kindertagespflege. Wenn ab Montag, 31. Mai, voraussichtlich alle Schulen im Kreis wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren, ist auch die volle OGS-Betreuung wieder möglich.