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SchuldunfähigFeuer an Bergheimer Mehrfamilienhaus gelegt – Brandstifter in Klinik eingewiesen

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln hat den 37-jährigen Brandstifter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Im Juli vergangenen Jahres hatte ein Mann Feuer in einem Bergheimer Mehrfamilienhaus gelegt. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht Köln hat die Schuldunfähigkeit des Brandstifters festgestellt, der am 7. Juli vergangenen Jahres Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Bergheim gelegt hatte. In dem Gebäude waren zur Tatzeit mehrere wohnungslose Personen untergebracht.

Psychiatrische Gutachten bescheinigten F., die Brandstiftung in einem akuten psychotischen Zustand, ausgelöst durch seine schwere Suchterkrankung, begangen zu haben. Dem 37-Jährigen fehlte den Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt jegliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in sein gefährliches Tun.

Brandstiftung in Bergheim: Strenge Regeln bei Behandlung für Täter

Verteidiger Gundo Golla und die Staatsanwaltschaft plädierten daher einhellig für eine Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt entsprechend Paragraf 64 Strafgesetzbuch. Darin heißt es: „Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.“

Das Gericht, unter dem Vorsitzenden Richter Harald Helmes, schloss sich den Anträgen an, F. einer Behandlung unter strengen Regeln zuzuführen. In welche Klinik des Landschaftverbands Rheinland der Bergheimer eingewiesen wird, steht noch nicht fest. Wegen seiner Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt muss der Brandstifter nach erfolgreicher Behandlung in der Klinik nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe rechnen.