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Prozess gegen Bergheimer„Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich das leicht gekonnt“

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Seit dem 9. Juni muss sich der 43-jährige Angeklagte vor dem Kölner Landgericht wegen Mordes verantworten.

Köln/Bergheim – Am zweiten Verhandlungstag wegen eines mutmaßlichen Mordes in Bergheim vor dem Kölner Landgericht ließ sich der Angeklagte durch seinen Anwalt zum Tathergang ein.

Der 43-Jährige hatte Anfang Februar vor dem Straßenverkehrsamt auf drei Männer geschossen. Darunter waren der neue Freund der Ex-Frau des Angeklagten, deren Bruder und ein weiterer Mann. Zwei Männer wurden teils schwer verletzt. Der Ex-Schwager überlebte nicht. Seit Mittwoch muss sich der Bergheimer nun wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Bergheim: Darum soll sich der Angeklagte eine Waffe geholt haben

Der Angeklagte ließ mitteilen, er habe niemanden töten wollen, jedoch wisse er, dass er große Schuld auf sich geladen habe. Weil er sich bereits eine Weile lang durch den neuen Freund seiner Ex-Frau bedroht gefühlt habe, habe er sich eine Waffe besorgt, erklärte der Angeklagte über seine Verteidiger.

So sei er vor einer Moschee verprügelt worden, und in seiner Werkstatt seien Brände gelegt worden. Er habe von Anfang an das spätere Opfer in Verdacht gehabt. Er habe ein umfangreiches Wissen über den Umgang mit Waffen, ließ der 43-Jährige mitteilen.

Angeklagter aus Bergheim: „Dachte, er hat eine Waffe“

Am Tattag habe er seinem Begleiter im Eiscafé erzählt, dass er eine Waffe dabei habe, ließ der Angeklagte berichten. Bei der Konfrontation mit den drei Männern sei er in Panik geraten, als er gesehen habe, wie der Freund der Ex-Frau in seine Tasche griff. „Ich dachte, er hat eine Waffe“, so der Angeklagte. Er habe instinktiv seine eigene Waffe gezogen und geschossen, jedoch nicht in Tötungsabsicht, betonte er.

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„Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich das aufgrund der kurzen Entfernung leicht gekonnt.“ So habe er bewusst nur auf die Beine seiner Kontrahenten gezielt. Auf seinen Ex-Schwager habe er jedoch reflexartig geschossen, weil dieser ihm einen Stoß auf den Kopf verpasst habe.

Ein Zeuge, einer der Begleiter des Angeklagten, konnte diese Angaben des Schützen so nicht bestätigen. Der 36-Jährige betonte, keine Beleidigungen mitbekommen zu haben. Ebenso wenig habe der Angeklagte ihm im Café von der Schusswaffe erzählt oder sie ihm gezeigt.