Anwohner sind besorgtKommt die nächste Kiesgrube vor den Toren Bergheims?
Elsdorf/Bergheim – Es steht in den Sternen, ob zwischen Elsdorf-Widdendorf und Bergheim-Thorr/-Ahe weiteres Ackerland zur Auskiesung freigegeben wird. Nachdem es bereits Voranfragen zweier Unternehmen für 90 Hektar am Verbindungsweg zwischen Thorr und Widdendorf und 96 Hektar südlich der Kreisstraße 19 zwischen Thorr und Ahe gibt, hat die Hürther Firma ML-Logistics beim Rhein-Erft-Kreis eine Voranfrage für eine 14 Hektar große weitere Kiesgrube in dem Gebiet eingereicht, zu der der Kreis im März einen Vorbescheid erteilt hat.
Die vom Unternehmen ins Auge gefasste weitere Fläche liegt ebenfalls zwischen Widdendorf, Ahe und Thorr in Richtung der Ruine des Hauses Laach und des Wiebachhofs. Schon gegen die vor zwei Jahren angefragten Flächen hatte es damals Bürgerproteste aus allen drei Orten gegeben. Die Städte hatten bei der Bezirksregierung Aufschub beantragt, um die in Arbeit befindliche Regionalplanung abzuwarten. Das hatte das Kölner Verwaltungsgericht auf Antrag eines Kiesunternehmers zurückgewiesen.
Ortsbürgermeister von Bergheim-Ahe besorgt
Der Rhein-Erft-Kreis müsse den Antrag auf Vorbescheid bearbeiten. Im konkreten Fall hat die Kreisverwaltung beschieden, „dass für den Antragsgegenstand keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist“, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Da in dem Antrag ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden solle und hierbei durch den Antragsteller zusätzlich die Frage der Zulässigkeit gemäß Flächennutzungsplan ausgeklammert worden sei, sei der wesentliche Prüfungsgegenstand in diesem Verfahren die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nach Regionalplanungsrecht.
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Der Aher Ortsbürgermeister Winfried Kösters zeigte sich besorgt. „Das kommt sehr nahe an Ahe heran. Mit Blick auf die Katastrophe in Erftstadt-Blessem sollte man eine Auskiesung in solcher Nähe zum Ort nicht genehmigen“, fordert er. Im Rahmen der Regionalplanaufstellung haben die Fraktionen des Regionalrates Köln beantragt, bei der Regionalplanerarbeitung zu berücksichtigen, dass zukünftig außerhalb dreier Bereiche keine neuen Abgrabungen mehr in Kommunen zugelassen werden sollen, die erheblich von der Braunkohlegewinnung betroffen waren. Würde dies im weiteren Regionalplanverfahren zur Flächennutzung in der Form umgesetzt, so würde auch die neuerlich beantragte Fläche nach dem Regionalplanungsrecht voraussichtlich nicht mehr zulässig sein, so die unveränderte Auffassung in Bergheimer Rathaus.
„Ein erteilter Vorbescheid berechtigt in keiner Weise zur Gewinnung von Sand und Kies“, versichert Kreissprecher Thomas Schweinsburg. Diese könne nur durch einen vollständigen Antrag mit entsprechender Genehmigung erlaubt werden.