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Mit Nudeln und Bier gefüttertAffe in Bergheim monatelang im Vogelkäfig gehalten

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In einem Käfig fristete der kleine Affe sein Dasein.

Bergheim – Gut ein Jahr lang saß der Affe namens „Gucci“ in einer Bergheimer Wohnung in einem Vogelkäfig ohne Artgenossen fest. Vermutlich bekam er Nudeln, Wurst und Bier als Nahrung.

Heute lebt der kleine Weißbüschelaffe mit anderen seiner Art in einem großen Gehege im Brückenkopf-Park in Jülich. Die Tierschutzorganisation Peta war im Internet auf den Affen aufmerksam geworden, wo er zum Kauf angeboten wurde. Mit Judith Pein, Tierschutzdetektivin und Journalistin der Fernsehsendung „Hundkatzemaus“, gab sich eine Peta-Mitarbeiterin als Kaufinteressentin aus und filmte bei einem Treffen ein Video, in dem sie die Verstöße gegen den Tierschutz festhielt. Anschließend informierten die Frauen das Veterinäramt des Kreises.

Bergheim: Affe konnte zuerst nicht mit Artgenossen zusammenleben

„Keine 24 Stunden nach der Meldung haben wir die Tierhaltung kontrolliert“, berichtet Marco Johnen, Pressesprecher des Kreises. „Im Verlauf der Kontrolle hat der Halter den Weißbüschelaffen freiwillig abgegeben und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Tierheim Bergheim, übereignet.“

In einem Käfig fristete der kleine Affe sein Dasein.

Dort seien Darmparasiten bei dem Tier festgestellt worden, die auch bei Menschen zu Krankheiten führen könnten, berichtet die Tierschutzorganisation. Zudem sei der Affe anfangs nicht in der Lage gewesen, mit Artgenossen zusammenzuleben.

„Guccis Geschichte ist kein Einzelfall“

„Guccis Geschichte ist kein Einzelfall“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin für Haustiere bei Peta. „Der Handel mit exotischen Tieren ist in Deutschland leider weit verbreitet, obwohl Lebewesen wie Affen, Schlangen oder Tiger niemals artgerecht gehalten werden können, erst recht nicht von Privatpersonen.“ Über Internetportale würden Lebewesen jeder Art auch an absolute Laien verkauft.

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Wer in Deutschland exotische Tiere halten will, muss diese beim örtlichen Veterinäramt anmelden. Ob die vorgeschriebenen Haltungsbedingungen erfüllt werden, werde allerdings ohne begründeten Verdacht nicht kontrolliert, sagt auch Kreissprecher Johnen. „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Kontrollen ohne Anlass in privaten Tierhaltungen ermöglicht. Die Anmeldung bei der Unteren Artenschutzbehörde löst grundsätzlich keine Kontrolle des Veterinäramts aus.“

Mittlerweile geht es dem kleinen Affen wieder gut. Er habe sich nach mehreren Wochen der Eingewöhnung gut in der Affengruppe eingelebt, bestätigt Henri Fischer, Leiter der Abteilung Zoo des Brückenkopf-Parks. „Er hat schon viel von den Alttieren gelernt und fühlt sich mittlerweile mehr zu Artgenossen als zu Menschen hingezogen.“