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Nach Wahlbehinderung in BergheimZentralrat der Muslime stellt Strafanzeige

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Kopftuch Symbolbild

In Bergheim wurde eine Kopftuch tragende Frau am Wahllokal abgewiesen. (Symbolbild)

Bergheim – Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat nach der Abweisung einer Wählerin mit Kopftuch in einem Wahllokal in Bergheim Strafanzeige gestellt. Der ZMD und die Betroffene hätten bereits kurz nach dem Vorfall bei der Bundestagswahl bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht - unter anderem wegen Beleidigung, Wahlbehinderung und Nötigung, teilte der Verband am Donnerstag mit.

Wahlhelfer hatten der Frau mit Kopftuch und Mundschutz in Bergheim zunächst nicht erlaubt, ihre Stimme abzugeben. Erst nach ihrer Beschwerde bei der Wahlleitung war eine Anweisung gegeben worden, so dass sie doch wählen konnte.

Stadt Bergheim spricht von „Fehleinschätzung“

Die Stadt hatte von einer „Fehleinschätzung“ der Wahlhelferin gesprochen, die trotz einer Schulung nach eigener Aussage von einer unzulässigen Verhüllung ausgegangen sei. Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund könne nicht bestätigt werden. Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) hatte den Vorfall nach Angaben der Stadt bedauert, mit der Wählerin telefoniert und ein persönliches Treffen im Rathaus vereinbart.

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Die Situation sei für die Betroffene „im hohen Maße demütigend“ gewesen, betonte der ZMD. Der Skandal müsse rechtlich untersucht werden, sagte der Vorsitzende Aiman Mazyek. Der ZMD sehe ein „diskriminierendes, antimuslimisches und demokratieschädigendes“ Verhalten. Der Vorfall begründe auch den Anfangsverdacht der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften sowie der Volksverhetzung. (dpa)