Anträge auch OnlineFragen zur Kurzarbeit sorgen für Ansturm bei Agentur für Arbeit
- Die Betriebsschließungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus ziehen sich inzwischen durch nahezu alle Branchen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind häufig ratlos, wie es nun weitergeht.
- Mit Rainer Imkamp, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Brühl, sprach Hanna Bender über finanzielle Unterstützung, Sorgen und Prognosen für die kommenden Wochen.
Brühl – Alle Informationen rund um die Antragsgewährung und alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen und zur Auszahlung von Kurzarbeitergeld finden sie auf der Homepage der Arbeitsagentur.Herr Imkamp, wann hat der Ansturm an Anrufen von Arbeitgebern aus der Region so richtig begonnen?
Rainer Imkamp: Das Anrufaufkommen stieg mit den ersten spürbaren Betriebseinschränkungen für die Unternehmen in der Region. Seit vergangener Woche verzeichnen wir einen enorm ansteigenden Beratungsbedarf, insbesondere zum Thema Kurzarbeit aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.
Kommen Sie der großen Nachfrage nach? Muss mit Wartezeiten, verlängerter Bearbeitungszeit gerechnet werden?
Ja und nein. Durch das hohe Anrufaufkommen sind unsere telefonischen Kapazitäten ziemlich ausgereizt. Wir müssen hier auch technisch verstärken, und das kann einige Tage in Anspruch nehmen. Deshalb kann unsere Erreichbarkeit in den nächsten Tagen noch eingeschränkt sein. Aber selbstverständlich kommen wir der großen Nachfrage nach.
Wie sieht das genau aus?
Wir sind gut vorbereitet und personell auch gut aufgestellt. Vor allem die grundsätzliche Beratung zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, von den Voraussetzungen bis zu Auszahlungsmodalitäten, ist zeitaufwendig. Wir verstärken unsere Teams mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen. Auch können wir Kollegen mit einem entsprechenden Erfahrungshintergrund, die aber jetzt in anderen Bereichen arbeiten, zur Unterstützung bitten.
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Viele Services, zum Beispiel die Antragstellung, können Arbeitgeber aber mittlerweile auch online erledigen, dann können sich die Kollegen auf die notwendige Beratungsarbeit konzentrieren. Die Bearbeitungszeiten werden zwangsläufig steigen, eine möglichst zeitnahe Bearbeitung ist aber sichergestellt.
Welche Fragen werden hauptsächlich gestellt?
Viele Arbeitgeber informieren sich über die Anspruchsvoraussetzungen und die Antragsformalitäten und natürlich die Bearbeitungsfristen insbesondere zu Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld. Und dann gibt es auch individuelle Fragen zu krankgeschriebenen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen im Mutterschutz, ebenso zu Minijobbern. Die Fragen und Sorgen sind vielfältig.
Sind die Sorgen berechtigt? Können Sie Sorgen nehmen?
Auch die regionale Wirtschaft ist in vielen Bereichen stark betroffen. Dies wird deutlich durch Rückmeldungen aus Unternehmen, die auf unterschiedlichste Weise von Betriebseinschränkungen betroffen sind und durch die aktuelle Situation starke finanzielle Einbußen erleiden. Der von Analysten geschätzte Rückgang der deutschen und europäischen Wirtschaftsleistung betrifft in gleichem Maße auch unsere Region.
Informationen
Wegen der aktuellen Situation erweitert das Jobcenter EU-aktiv die digitale und telefonische Erreichbarkeit. Darüber hinaus konzentriert sich das Jobcenter laut einer Mitteilung auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Neue Servicenummern sind dafür eingerichtet. Unter Tel. 02251/7760200 sind der Geschäftsbereich Euskirchen und der Integration Point erreichbar, unter Tel. 02443 / 9121303 der Geschäftsbereich Mechernich und unter Tel. 02441/77163303 der Geschäftsbereich Kall. Zwischen 8 bis 16 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr) werden Fragen entgegengenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr unter Tel. 0 800/ 45 55 520. (hab)
In den Fällen, in denen wir mit Kurzarbeit und Beratung unterstützen können, werden wir das tun. Die Unterstützung unserer Arbeitgeber-Kunden hat für uns eine hohe Priorität.
In diesem Jahr haben wir bundesweit 255 Millionen Euro für Kurzarbeitergeld in unserem Haushalt eingeplant. Sollten darüber hinaus weitere Mittel nötig werden, müssen diese Mehrausgaben beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden. Das ist aber ein Routineverfahren. Wir haben genügend Mittel, um auch eine höhere Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld zu finanzieren. Und da es eine gesetzliche Pflichtleistung ist, wird Kurzarbeitergeld ohne Wenn und Aber ausgezahlt. Und das rückwirkend zum 1. März 2020 nach geänderten, vereinfachten Bedingungen.
Was raten Sie den Arbeitgebern?
Das Wichtigste ist jetzt, Ruhe zu bewahren. Bedeutend ist weiter, dass die Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausloten und insbesondere die Möglichkeit der Kurzarbeit nutzen, um ihr eingearbeitetes Fachpersonal zu halten. Für Arbeitgeber, die bereits für den März Kurzarbeitergeld beantragen müssen, ist wichtig zu wissen, dass sie ihre Anzeige der Kurzarbeit noch in diesem Monat einreichen.
Was müssen Arbeitgeber tun, um Kurzarbeit zu beantragen?
Alle Informationen rund um die Antragsgewährung und alle weiteren Fragen zu den Voraussetzungen und zur Auszahlung von Kurzarbeitergeld gibt es auf der Homepage der Arbeitsagentur. In zwei kurzen Videos erläutern wir hier den Arbeitgebern die Voraussetzungen für Kurzarbeit und welche Schritte sie unternehmen müssen, um Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen.
Melden sich auch Freiberufler/Selbstständige, die nun um ihre Existenzgrundlage besorgt sind?
Ja, auch solche Anfragen häufen sich. Selbstständige und Kleinunternehmer, die allein ein Geschäft stemmen, und auch Freiberufler, die auf Aufträge angewiesen sind, müssen nun ebenfalls die Arbeit reduzieren. Auch sie sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise stark betroffen. Leider können wir hier nicht mit Kurzarbeitergeld unterstützen. Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit und für mindestens einen beschäftigten Arbeitnehmer. Für diese Einzelkämpfer bleibt abzuwarten, inwieweit es Entschädigungen geben wird.
Welche Möglichkeiten gibt es für diese Berufsgruppe?
Solo-Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen stehen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote der Förderbank NRW zur Verfügung. Dazu gehören Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Auf der Website des Wirtschaftsministeriums finden sich weitere Informationen.
Reicht ein Kredit nicht, um das Existenzminimum zu decken, so kann dieser Personenkreis beim Jobcenter EU-aktiv das Arbeitslosengeld 2 beantragen. Aber nur, wenn sie hilfebedürftig sind.
Wie ist Ihre Prognose für die kommenden Wochen?
Die Auswirkungen des Coronavirus werden sich auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen. Momentan überschlagen sich ja täglich die Ereignisse, und die Entwicklungen sind schwer absehbar. Ich gehe davon aus, dass die Anfragen auch in den kommenden Wochen weiter steigen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden durch eine Leistungsberatung und Leistungsgewährung zur Bewältigung der deutlich herausfordernden Aufgaben stark beitragen.