Mehr Freiheit für GastronomieStadt Brühl verlängert Nutzung der Außenflächen
Brühl – Um die aufgrund der Corona-Pandemie angeschlagene Gastronomie zu unterstützen, gestattet die Verwaltung den Cafés und Restaurants der Innenstadt, ihre Angebote unter freiem Himmel auch im Winter aufrechtzuerhalten, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.
Bereits nach dem Lockdown im Frühjahr hatte die Stadt vielen Gastronomen neue oder größere Außenbereiche zugewiesen. Auf diese Weise sollten die Gäste besser Abstand halten und zugleich auf den Besuch geschlossener Räume verzichten können. „Viele Gäste fühlen sich nach wie vor an der frischen Luft wohler, sodass die Open-Air-Saison in diesem Jahr auch in den Herbst- und Wintermonaten ermöglicht werden soll“, teilte die Verwaltung mit.
Auch Heizpilze sind erlaubt
Angesichts der Ausnahmesituation sei auch eine Ausstattung mit Heizpilzen erlaubt. Diese gelten angesichts des hohen Energieverbrauchs als klimaschädlich. Man wünsche einen zurückhaltenden Einsatz, so Bürgermeister Dieter Freytag über die zeitlich begrenzte Regelung.
Die Stadt kommt damit einer Forderung des Kreisvorsitzenden der Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands nach. Georg Frey hatte sich zuletzt für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen. Pavillons und undurchsichtige Seitenwände rund um Tische und Stühle, bleiben in Brühl aber tabu. Die Verwaltung will so das Erscheinungsbild der Innenstadt wahren. Transparente Trennwände dürfen maximal 1,40 Meter hoch sein und nur an einer Seite als Windschutz angebracht werden, damit keine „Räume“ entstehen.
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Bereits in den zurückliegenden Monaten hatte die Verwaltung auf Sondernutzungsgebühren für die Bereiche unter freiem Himmel und Werbeanlagen verzichtet. Der Stadt entgingen dadurch 48000 Euro an Einnahmen.