Nach Einschätzung der Kölner Richter sind die Einschränkungen anlässlich der „Aktion Brühl macht Platz“ rechtmäßig.
VerkehrsexperimentVerwaltungsgericht weist Klage gegen Sperrung des Belvedere in Brühl ab
Die Sperrung des Belvedere als Parkplatz und die Einschränkungen auf einem Abschnitt der Kölnstraße anlässlich des Verkehrsexperiments „Brühl macht Platz“ sind voraussichtlich rechtmäßig. Dies erklärte das Verwaltungsgericht Köln.
Vorausgegangen war eine mit Eilantrag versehene Klage der Geschäftsleute Antonius Quodt und Michaela Rex und des Brühler CDU-Vorsitzenden André Hess, die mit Unterstützung der Händlerinteressengemeinschaft Wepag Geld gesammelt und vor Gericht gezogen waren, um ein vorzeitiges Ende der Aktion zu erwirken.
Renommierte Kanzlei aus Berlin
Dabei hatten sie sich in Anwalt Marcel Templin Beistand in einer renommierten Berliner Kanzlei geholt. Templin war in das erfolgreiche Vorgehen gegen die Verkehrsexperimente an der Deutzer Freiheit in Köln und der Berliner Friedrichstraße involviert.
Noch bis zum 23. September können damit – wie von der Verwaltung nach Votum der rot-grünen Ratsmehrheit geplant – auf dem Belvedere Veranstaltungen steigen. „Mit straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis wurde dem Veranstalter die Nutzung eines Großteils des Platzes als Veranstaltungsfläche gestattet“, so das Gericht, den hiergegen erhobenen Eilantrag lehne man ab.
„Um die durch die Veranstaltung entstehenden Nutzungskonflikte und die damit verbundenen Gefahren für den Verkehr beziehungsweise die Verkehrsteilnehmer aufzulösen, war die Stadt Brühl berechtigt, die Nutzung des Platzes Belvedere als Parkraum für den Veranstaltungszeitraum zu untersagen“, so die Richter.
Gleiches gelte für die Kölnstraße. „Denn da die Nutzung des Belvedere als Parkraum für den vierwöchigen Zeitraum untersagt ist, besteht die konkrete Gefahr, dass Parkplatzsuchende, die erfolglos den Belvedere-Platz angefahren haben, den Verkehr auf der Kölnstraße zum Erliegen bringen“, hieß es.
Das Gericht wies darauf hin, dass dieser Parksuchverkehr üblicherweise mit 6000 Fahrzeugbewegungen am Tag einen Großteil des Verkehrsaufkommens in einer Straße ausmache, die durch einen hohen Fußgängeranteil geprägt sei und in der eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von Tempo 10 gelte.
Sperrung begegne „nachvollziehbaren Gefahren“
„Mit der Sperrung begegnet die Stadt der nachvollziehbaren Gefahr eines Verkehrskollapses. Die verkehrsregelnden Maßnahmen sind auch ermessensgerecht ergangen. Insbesondere hat die Stadt diese inhaltlich, räumlich und zeitlich auf das nötige Mindestmaß beschränkt.“
Templin hatte die Klage damit begründet, dass Eingriffe in den Straßenverkehr so gering wie möglich und ihre Notwendigkeit gut begründet sein müssten. Ein Experiment, von dem die Stadt als Initiator von vorn herein ausschließe, dass es unabhängig vom Ausgang zu einem Dauerzustand werde, tauge dafür nicht. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
CDU-Chef Hess schließt dies nicht aus. Er wolle sich die vorläufige Entscheidung sorgfältig ansehen. „Wichtig war es, dass wir nichts unversucht gelassen haben, das Experiment vorzeitig zu beenden“, sagt Hess.
Der Wepag-Vorsitzende Frank Pohl und Gastronom Quodt wollen das Urteil akzeptieren. „Die Aktion läuft ja nur noch wenige Tage“, sagt Quodt. Er sieht die für die Klage gesammelten 8000 Euro nicht als verlorenes Geld und hofft auf eine positive Wirkung des Disputs. „Wir brauchen in Zukunft Aktionen, die der Stadt insgesamt nutzen. Dafür braucht es eine gute Kommunikation untereinander und Ideen für eine neue Mobilität.“
Pohl sagt: „Man sollte sich zusammensetzen, damit so etwas sich nicht wiederholt. Man hat auf die Geschäftsleute keine Rücksicht genommen.“ Die Umsatzeinbußen für Handel und Gastronomie aufgrund der Sperrungen taxiert er auf rund 20 Prozent. Bürgermeister Dieter Freytag sagt, er begrüße die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich.