3G-Regeln stoßen auf ZustimmungGastronomen in Rhein-Erft schöpfen Hoffnung
Rhein-Erft-Kreis – „Diese Reform war längst überfällig“, sagt der in Wesseling als „der Österreicher“ bekannte Gastronom Peter Kühweidler über die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 gilt in der Innengastronomie die „3G-Regel“.
Demnach haben nur Geimpfte, negativ Getestete und Genesene Zutritt. Mit dieser Regelung hofft Kühweidler, gut durch Herbst und Winter zu kommen. „Das ewige Hin und Her hat hoffentlich damit ein Ende.“ Die meisten seiner Gäste zeigten Tests oder Impfausweise längst unaufgefordert beim Eintritt ins Restaurant vor.
Die 3G-Regel
Die neue Verordnung zum Schutz vor Corona trat in NRW am 20. August in Kraft. Sie besagt, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die 3G-Regel greift. Das heißt: Alle Gäste, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, haben die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen wie zum Beispiel in Gaststätten und der Gastronomie. Zum Shoppen und Einkaufen braucht man keinen der drei Nachweise mehr, egal, wie hoch die Sieben-Tages-Inzidenz ist.
Allerdings gilt unabhängig von der Inzidenz in Innenräumen mit Publikumsverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr für alle die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. (mkl)
Das bestätigen auch Roy und Bianca Joosten vom Restaurant „Roy’s Gambrinus“ in Erftstadt. Auch sie begrüßen die Reform. An der Eingangstür kontrolliert die Chefin häufig persönlich die Nachweise. „Das ist zwar auch mit Aufwand verbunden, aber es lohnt sich, die Verordnung konsequent umzusetzen“, sagt Roy Joosten. Einen weiteren Lockdown wolle schließlich niemand. „Und wir Gastronomen müssen ja auch damit rechnen, dass das Ordnungsamt vorbeikommt und Kontrollen durchführt.“
Engpässe beim Personal
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht angesichts der reformierte Schutzverordnung sogar von einer „Zeitenwende“, die „endlich mehr Planungssicherheit“ bringe. Georg Frey, Vorsitzender der Dehoga im Rhein-Erft-Kreis, betont, dass Planungssicherheit für die Gastronomen wichtig sei, auch für die Personalakquise. Er sprach von Engpässen, weil sich viele Kräfte während der Pandemie andere Jobs gesucht hätten.
Auch Ralph Trunz, Betreiber des „Alten Bahnhofs“ in Frechen, verweist auf diese Planungssicherheit, obwohl er auch mit der neuen Regelung immer noch nicht ganz glücklich sei. Wegen der gebotenen Abstände bekomme er bei schlechtem Wetter höchstens zwei Drittel der üblichen Gästezahl im Innenraum unter. Deswegen hätten er und sein Bruder Thomas im vergangenen Jahr ein Zelt angeschafft, das wegen des Lockdowns aber nicht zum Einsatz gekommen sei. Jetzt starte er einen neuen Versuch.
Christoph Coltro hingegen hat den Innenraum seines 2020 eröffneten Brauhauses „Coltro“ in Hürth noch gar nicht genutzt. Die Gefahr eines erneuten Lockdowns sei ihm zu groß gewesen. „Deswegen ist bisher nur der Biergarten offen“, sagt der 31-Jährige. Doch die neue Reglung gebe ihm die Planungssicherheit, über eine Vergrößerung seines Teams nachzudenken.
„Die 3G-Kontrollen am Restauranteingang laufen auch im „Kaiserbahnhof“ in Brühl längst völlig problemlos. „Das haben wir ja auch schon in den vergangenen Wochen so praktiziert“, sagte Betreiber Kai Forschbach (44). Jetzt seien auch wieder Buchungen etwa für Familienfeste möglich. Und für seine Mitarbeiter sieht er in der Reform die Sicherheit, dass ihnen nicht wieder Kurzarbeit drohe.
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„Man spürt richtig, wie das Leben zurückkommt – auch zurück in die Innengastronomie“, beschreibt Simone Feld (49) vom Restaurant „Haus Schmitz“ in Kerpen-Neu-Bottenbroich die Situation. Feld ist die Tochter von Inhaber Josef Schmitz. Die vergangenen Monate seien durch die immer wieder geänderten Regeln schwierig gewesen. „Jetzt haben wir Klarheit, und das gibt uns und unseren Kunden Planungssicherheit.“
Dem schließt sich auch Gastronom Stephan Schmidt von der „Fledermaus“ in Pulheim-Sinthern an: „Wenn es bei dieser Verordnung bleibt, dann kommen wir und unsere Mitarbeiter gut durch die Herbst- und Wintermonate.“