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Rhein-ErftZahl der gefälschten Impfpässe und Bürgertests steigt an

Lesezeit 2 Minuten
Impfausweis dpa

Im Rhein-Erft-Kreis hat es zahlreiche Fälle mit gefälschten Impfausweisen gegeben.

Rhein-Erft-Kreis – Die Polizei verzeichnet im Rhein-Erft-Kreis vermehrt Fälle von gefälschten Impfausweisen und Testzertifikaten. Wie die Pressestelle der Polizei mitteilt, habe es seit September rund 100 Fälle gegeben, bei denen Bürger entweder in Apotheken gefälschte Impfausweise vorgelegt hätten, um an digitale Zertifikate zu gelangen, oder bei denen Bürger bei ihren Arbeitgebern gefälschte Ergebnisse von Corona-Bürgertests abgegeben hätten.

Zuletzt seien am Montag solche Fälle in einer Apotheke am Bürgerplatz in Erftstadt-Liblar und in einer Apotheke an der Langemarckstraße in Bedburg angezeigt worden. „Auch hier wurde versucht, mit gefälschten Impfausweisen an digitale Zertifikate zu kommen“, sagt ein Polizeisprecher.

Rhein-Erft: Den Tatverdächtigen drohen Geld- oder Haftstrafen

So habe ein 62-Jähriger in Bedburg einen Impfausweis vorgelegt, der einer Prüfung durch das Apothekenpersonal nicht standgehalten habe. „Die angegebene Chargennummer des Impfstoffs ist am angeblichen Impftag gar nicht zum Einsatz gekommen.“

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Ähnliches sei in Liblar geschehen. „Dort aber haben wir den Tatverdächtigen nicht mehr angetroffen“, sagt der Polizeisprecher. Zwei Anzeigen einer Apothekerin aus Pulheim nahmen die Beamten ebenfalls am Montag auf. Dort habe ein 59-Jähriger einen Impfausweis vorgelegt, auf dem Unterschriften kopiert gewesen sei sollen. Ein 26-Jähriger soll einen Impfausweis gezeigt haben, in dem nur Corona-Impfungen eingetragen gewesen sein sollen, die ihm in Dortmund verabreicht worden seien. Nachforschungen ergaben, dass das Impfzentrum zu diesem Zeitpunkt jedoch geschlossen war. Ein Apotheker aus Bergheim-Niederaußem erstattet am Dienstagnachmittag Anzeige gegen einen 37-jährigen Mann und eine 43-jährige Frau. Der Mann war allein in die Apotheke gekommen und soll Impfausweise vorgelegt haben, deren Stempel verdächtig wirkten. Der Apotheker rief in der aufgedruckten Arztpraxis an. Es stellte sich heraus, dass der eine Ausweis zwar auf den 37-Jährigen, der andere aber nicht auf die 43-Jährige ausgestellt gewesen sein soll

Ermittelt wird wegen des noch jungen Straftatbestands „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Im Fall einer Verurteilung drohen Geld- oder Haftstrafen.