Betreiber hatte geklagtGericht kippt Aufschub für Kiesgruben in Elsdorf
Elsdorf – Der vom Rhein-Erft-Kreis auf Betreiben der Stadt Elsdorf beschlossene Aufschub für das Genehmigungsverfahren einer Kiesgrube bei Oberembt ist vom Kölner Verwaltungsgericht gekippt worden. Wie das Gericht mitteilt, dürfe die Genehmigung nicht zurückgestellt werden, nur weil die Stadt Elsdorf eine Änderung des Flächennutzungsplans anstrebe.
Der Betreiber hatte die Erweiterung der Grube Alt-Lich-Steinstraß am Fuß der Sophienhöhe beantragt. Auf einer 30 Hektar großen Fläche sollen dort über einen Zeitraum von 31 Jahren 5,8 Millionen Kubikmeter Kies und Sand abgebaut werden. Etwa die Hälfte der Fläche liegt auf Niederzierer Stadtgebiet, die andere Hälfte in Elsdorf.
Rhein-Erft-Kreis erteilte Vorbescheide
Aufgrund der bestehenden Rechts- und Planlage hat der Rhein-Erft-Kreis als Genehmigungsbehörde bereits 2015 und 2017 entsprechende Vorbescheide erteilt, die dem Unternehmen die weitere Planung ermöglichten. Im November hat die Stadt Elsdorf beschlossen, den Flächennutzungsplan für dieses Areal und für das ganze Stadtgebiet so zu verändern, dass der Kiesabbau nur noch in von ihr festgelegten Kieskonzentrationszonen möglich ist. Damit soll die Einrichtung neuer oder die Erweiterung bestehender Abgrabungsflächen gesteuert werden können.
Die Elsdorfer Stadtverwaltung, die bei den Genehmigungsschritten um Stellungnahmen gebeten wurde, lehnte stets das Einvernehmen ab mit der Begründung, dass die Bevölkerung durch den Braunkohlentagebau bereits erheblich belastet sei. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans würde durch die Genehmigung des Vorhabens, die Kiesgrube zu erweitern, wesentlich erschwert werden, weil die geplante Abgrabung außerhalb des geplanten Gebiets liege.
Elsdorf: Stadtverwaltung bat um Aufschub
Die Stadtverwaltung bat den Kreis um ein Jahr Aufschub der vom Betreiber beantragten Vollgenehmigung. Der Kreis erteilte den Zurückstellungsbescheid antragsgemäß. Dagegen klagte das Unternehmen und stellte zudem einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das sieht, wie jetzt entschieden, „Erfolgsaussichten“ für die Klage und gab daher dem Eilantrag statt.
Die Zurückstellung sei „nicht gerechtfertigt“, weil die „Planung der beigeladenen Gemeinde durch die begehrte Genehmigung nicht mehr erschwert werden könne“. Im Genehmigungsverfahren stünde die Frage der Vereinbarkeit mit der künftigen Flächennutzungsplanung nicht mehr zur Disposition, weil die Vorbescheide „ein vorweggenommener Teil der Abgrabungsgenehmigung“ seien.
Bescheide mit Flächennutzungsplan vereinbar
Diese Vorbescheide seien mit dem Flächennutzungsplan, wie er zum Zeitpunkt der Erteilung gültig gewesen sei, vereinbar. Hieran sei der Rhein-Erft-Kreis gebunden, sodass die zeitlich nachfolgende Elsdorfer Flächennutzungsplanung „keine Rolle mehr spielen“ könne. Gegen den Beschluss kann die Stadt Elsdorf beim Oberverwaltungsgericht Münster jetzt Beschwerde einlegen. Die Elsdorfer Rechtsabteilung prüfe zurzeit, ob sie eine Beschwerde einlegen wolle, heißt es aus dem Rathaus.
Das könnte Sie auch interessieren:
Über den Genehmigungsstand der geplanten Kiesgrube an der Fuchserde bei Thorr wurde nichts Neues bekannt. Für das Gebiet zwischen Bergheim-Thorr und Elsdorf-Widdendorf hatte das Gericht bereits im Mai den von beiden Städten gewünschten Aufschub des beantragten Vorbescheids abgewiesen und eine entsprechende Entscheidung der Kreisverwaltung damit ebenfalls kassiert.
Die Kommunen hoffen jetzt auf den Regionalplan, dessen Änderung in Arbeit ist und der die Gruben, über deren Aufschluss erst später endgültig entschieden wird, verhindern könnte.