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ElsdorfSchotter- und Steinwüsten in Vorgärten werden wohl bald verboten

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Grüne Vorgärten sind künftig in Elsdorf erwünscht, Schotter wird in der Bauordnung nicht mehr zugelassen.

Elsdorf – Schön findet sie kaum jemand, und dennoch grassieren sie in alten und neuen Wohngebieten: Stein- und Schottergärten will der BUND jetzt per Bebauungsplan ein Ende bereiten. Der Rat hat eine entsprechende Eingabe jetzt wohlwollend zur Kenntnis genommen und an den zuständigen Bauausschuss verwiesen.

Am Beispiel des Bebauungsplans für die Heinrich-Doll-Straße, wo gerade Neubauten in Planung sind, hat die Ortsgruppe Elsdorf des BUND ihren Antrag aufgehängt. Für die potenziellen Hausbauer möge der Bebauungsplan ausdrücklich festsetzen, dass „Steingärten nicht genehmigungsfähig“ seien.

Steinwüsten in mehreren Bundesländern verboten

Der Klimawandel mit vermehrten Hitzesommern führe zu großer Hitze, weil die Steinversiegelungen der Vorgärten vermehrt Wärme speicherten und abgäben. Pflanzen sorgten dagegen für größere Verdunstungsmöglichkeiten und kühlten so die Luft ab. Auch würden Staub und Lärm durch Begrünung gefiltert sowie Kohlendioxid aufgenommen und Sauerstoff abgegeben. Nicht zuletzt diene die Bepflanzung der Artenvielfalt und sorge für ein „positiv reguliertes örtliches Kleinklima“, schreibt Volker Kirsch, Sprecher der BUND-Ortsgruppe.

Grünen-Stadträtin Randy Hasch unterstrich die Notwendigkeit und machte deutlich, dass auch ein einsamer Baum in einem Schotterfeld keine ausreichende und akzeptable Begrünung darstelle. In mehreren Bundesländern und Nachbarstädten werde bereits gehandelt.

Elsdorf: Müssen bestehende Schottergärten zurück gebaut werden?

Neben einem Verbot von Steinwüsten in künftigen Wohnbebauungen solle die Verwaltung prüfen, ob auch für bestehende Schottergärten ein Rückbau gefordert werden könne. Eventuell könnten für die Wiederbegrünung, die auch für Insekten wichtig sei, Fördermittel eingeworben werden.

Bauamtsleiterin Susanne Dettlaff informierte, dass in künftigen Planungsbereichen, etwa am Huppertstaller Weg in Heppendorf, die geforderten Vorschriften bereits berücksichtigt seien. Eine rückwirkende Vorschrift hält sie jedoch für juristisch nicht möglich, da die nachträgliche Änderung von Regelungen angefochten werde könne.

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Der Bauausschuss soll nun einen Beschluss fassen, der das Verbot von Schottergärten für neue Bauvorhaben zur Regel macht. In einem zweiten Antrag fordert der BUND den Erhalt der Bäume und Hecken an der Heinrich-Doll-Straße. Auch damit soll sich im Zuge der Baulandentwicklung der Bauausschuss befassen.