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Trotz AusbildungsvertragJugendlichem aus Elsdorf droht die Abschiebung

Lesezeit 4 Minuten

Mit Freude betreibt Ibrahima Diallo sein Praktikum bei Restaurantchefin Ingrid Fichert.

Elsdorf – Drei Jahre dauert die Odyssee von Ibrahima Diallo schon an. Und kurz bevor der 19-jährige Asylbewerber in den sicheren deutschen Hafen einfahren kann, wird er vielleicht bald nach Guinea abgeschoben. Das Verwaltungsgericht hat einen Einspruch gegen die Ausweisung abgelehnt.

2017 kehrte Diallo seiner Heimat, der guineischen Hauptstadt Conakry den Rücken. Nicht nur, dass es dort keine vernünftige Schulbildung gab, die Berufsaussichten bescheiden waren und die Lebensbedingungen alles andere als eine rosige Zukunft versprachen, es gab auch familiäre Schwierigkeiten. Der Vater war gestorben, die Mutter wurde an dessen Bruder weitergegeben. „So ist es in Guinea üblich“, sagt Diallo. Und mit all dem kam er überhaupt nicht zurecht. „Ich wollte nur noch weg“, beschreibt er seine Lage.

Über Mali, Niger und Libyen gelingt Diallo die Flucht

Ein anderer Onkel, Bruder der Mutter, half ihm dabei, Geld für die Flucht aufzutreiben. Über Mali, Niger und Libyen gelangte er von der afrikanischen Nordwest-Küste per Bus, Jeep und Taxi nach Italien. Dort hat er als Hilfsarbeiter sechs Monate gelebt. „Ein Schulbesuch war dort nicht möglich“, sagt er. So zog er weiter und kam nach Aachen und von dort nach Kerpen, wo eine Elsdorfer Betreuungsorganisation sich um den unbegleiteten, damals noch jugendlichen Flüchtling kümmerte.

Schnell lernte Ibrahima Diallo Deutsch, das er mittlerweile sehr ordentlich spricht. In Bedburg holte der strebsame junge Mann innerhalb eines Jahres seinen Hauptschulabschluss (Klasse neun) nach. Seit Februar macht er im Restaurant „Alt-Giesendorf“ ein Vorpraktikum. Es ist eine von der IHK genehmigte Einstiegsqualifizierung mit begleitendem Unterricht an der Berufsvorschule.

Elsdorf: Asylantrag wird trotz guter Integration abgelehnt

Ingrid und Thomas Fichert, Wirtsleute im „Alt-Giesendorf“, sind „hochzufrieden“ mit Diallos Arbeit. Er sei „zuverlässig, höflich, lernwillig, fleißig“, attestieren sie ihm. Daher haben sie mit ihm einen Ausbildungsvertrag als Koch und Gastro-Fachkraft, beginnend im Februar 2021, geschlossen. Zurzeit lebt der junge Mann in einer Wohngemeinschaft in Esch.

Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018 abgelehnt und die Abschiebung vom Kölner Verwaltungsgericht trotz der geordneten Perspektive im vergangenen Monat bestätigt, nachdem ein Rechtsanwalt Einspruch erhoben hatte. Er sei jung genug, um sich ein Leben in Guinea aufzubauen, so der Tenor des Richterspruchs. Eine Berufung hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt, teilte der Rechtsanwalt ihm mit.

Auch Testate und Eingaben von IHK, Dehoga, der Betreuungsorganisation und auch dem Ehepaar Fichert halfen bislang nicht. „Alle haben sich gewundert. Eine Abschiebung trotz Lehrvertrag und innerhalb der Einstiegsqualifizierung halten alle für sehr ungewöhnlich“, sagt Ingrid Fichert kopfschüttelnd. Sie hat jetzt einen weiteren Rechtsanwalt eingeschaltet.

Kurzfristige Abschiebung nicht zu erwarten

Das Gesetz sieht eine Aufenthaltsduldung vor, wenn dem Flüchtling in seinem Herkunftsland Tod oder Folter droht oder wenn sein Leben oder seine Freiheit aufgrund seiner Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gefährdet ist. Oder „wenn der Asylbewerber eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufgenommen hat“, heißt es im Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes. In rund zweieinhalb Monaten würde das auf Diallo zutreffen.

Beim Rhein-Erft-Kreis als Ausländerbehörde liegt das Urteil noch nicht vor. Bei negativem Urteil habe Diallo eine Frist zur freiwilligen Ausreise, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgesetzt werde. Die Ausländerbehörde habe darauf keinen Einfluss. Eine Abschiebung Diallos nach Guinea sei derzeit „weder geplant noch eingeleitet“. Die Kreisbehörde bot ihm weitere Gespräche zu seiner ausländerrechtlichen Situation an. „Seine bisherig stattgefundene Integration wird selbstverständlich Berücksichtigung finden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Seine vom ihm mit Bangen befürchtete kurzfristige Abschiebung ist damit zunächst nicht zu erwarten.

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„Ich weiß nicht, wohin in Guinea. Es gibt keine Ausbildungsplätze, und mit der Familie habe ich seit über zwei Jahren keinen Kontakt mehr“, sagt Diallo. Zudem herrschen in Guinea seit einer Präsidentschaftswahl im Oktober unruhige Zeiten, vor denen die Deutsche Botschaft in Conakry Reisende eindringlich warnt. „Ich würde lieber mit abgeschlossener Ausbildung in die Heimat zurückkehren“, sagt Ibrahima Diallo.