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Abrissantrag liegt schon vorStreit um Vierkanthof in Erftstadt-Herrig geht weiter

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Hinter den Kulissen beraten die Behörden intensiv, wie es in der Sache um den geplanten Abbruch weitergehen soll.

Erftstadt-Herrig – Im Streit um den geplanten Abbruch von Gebäudeteilen des historischen Vierkanthofes an der St.-Clemens-Straße in Herrig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hatte mehrheitlich den Abbruch befürwortet. Die fraktionslosen Stadtverordneten Bernd Bohlen und Marion Sand hatten sich vehement gegen einen Abbruch gewandt. Wie berichtet, soll der Gebäudeflügel einem Neubau für die Unterbringung einer Klinik weichen.

Ein vom Investor und dem Besitzer des Hofes in Auftrag gegebenes Gutachten wies auf die schlechte Bausubstanz des Gebäudeteils hin, eine Denkmalwürdigkeit bestehe nicht, da es viele solcher Höfe in der Region gebe. Demgegenüber hatte der Landschaftsverband Rheinland - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) die Unterschutzstellung der Hofanlage beantragt. Die Stadt informierte das Amt inzwischen über die Sachlage nach dem Votum des Ausschusses.

LVR-AD: Stadt hat sich nicht ausreichend mit Thematik beschäftigt

„Nach Auffassung des LVR-ADR hat sich die Stadt in ihrer rechtlichen Beurteilung der Denkmalwertbegründung, die inhaltlich auf dem Gegengutachten basiert, nicht ausreichend mit den fachlichen Argumenten des LVR-ADR auseinandergesetzt“, betont Pressesprecherin Sabine Cornelius . Für die Stadt spielten gegen eine Eintragung des Hofes in die Denkmalliste Gründe hinein, die im Denkmalschutzgesetz nicht von Belang seien.

Gemeint ist damit ein Planungsvorhaben nach Abbruch des Hofes. „Fragen zum Umgang mit einem Denkmal sind erst nach der Eintragung zu behandeln und dürfen bei der Beurteilung des Denkmalwertes keine Rolle spielen“, stellt der LVR klipp und klar fest. Das Verfahren ist für den LVR nicht abgeschlossen, das Bauministerium war von der Stadt selbst schon in Kenntnis gesetzt worden. Eile scheint in der ganzen Sache geboten. Der LVR erfuhr, dass der Stadt bereits ein Abbruchantrag vorliegt. Die Arbeiten stünden wohl unmittelbar bevor.

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Weder seien das Eintragungsverfahren, noch der Umgang mit der Abbruchanzeige denkmalrechtlich korrekt durchgeführt worden, beklagt der LVR. Das Amt wandte sich daher an den Kreis. „Der Rhein-Erft-Kreis steht als obere Denkmalbehörde in engem Austausch mit der Stadt und bearbeitet den Vorgang gegenwärtig“, so Kreissprecher Thomas Schweinsburg.