„Das soll Bauland sein?“Erftstädter Ehepaar hat mächtig Ärger mit der Stadt
Erftstadt-Lechenich – Ein schöner Garten weckt Lebensfreude, bietet Raum für Muße und Kreativität. Sollte man meinen. Einen liebevoll gestalteten Garten haben Lilo und Gerhard Schulze hinter ihrem Haus an der Kurt-Schumacher-Straße. Doch die Freude darüber ist bei beiden 79-jährigen Pensionären schon seit langer Zeit eingetrübt.
Im Frühjahr 1994 hatten sie das Angebot der Stadt angenommen und die Chance ergriffen, ihren Garten zu vergrößern. Sie mieteten zusätzlich 74 Quadratmeter an, mit der Option, nach zehn Jahren das Stück Land zu erwerben. „Wir empfanden das damals als ein Geschenk des Himmels“, erinnert sich Gerhard Schulze noch genau. Doch die Freude war verfrüht.
3,20 Euro pro Quadratmeter ab Dezember
Der jährliche Pachtzins betrug anfangs 2,10 Mark – also umgerechnet etwas mehr als einen Euro – pro Quadratmeter. „Seitdem wurde der Preis aber Mal um Mal erhöht mit der Begründung, dass es sich bei den 74 Quadratmetern um hochwertiges Bauland erster Güte handele“, berichtet Schulze. Derzeit zahlen Schulzes 2,60 Euro, und ab Dezember werden 3,20 Euro pro Quadratmeter im Jahr fällig. Das sei nicht in Ordnung, findet der Rentner. Tatsächlich befinde sich hinter dem Garten Ackerland, das wegen eines vorbeiführenden Kanals auch gar nicht bebaut werden könne, erläutert Lilo Schulze. Statt den Preis für Bauland zu fordern, sei der für Ackerland, das nur halb so viel koste, gerechtfertigt, sagt Gerhard Schulze. Würde das Ehepaar nun das kleine Stück Land erwerben wollen, müsste es dafür fast 12.000 Euro bezahlen, plus Notarkosten. „Das ist uns zu teuer, der Preis ist ungerechtfertigt“, betont er.
Die Verwaltung schrieb den Eheleuten: Dass sich der angebotene Kaufpreis am Bodenrichtwert orientiere, sei bereits der Höhe des vereinbarten Pachtzinses zu entnehmen. „Des Weiteren ist hier die Nutzung der Fläche ausschlaggebend“, heißt es weiter. „Ist ein Grundstück ohne größeren Aufwand in ein Baugrundstück einzubeziehen (Bildung einer wirtschaftlichen Einheit) oder könne einbezogen worden, so hat dieses Grundstück Baulandqualität“, schrieb die Verwaltung.
Offen für Gespräch
Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen gelte nur für Grundstücke, die auch landwirtschaftlich genutzt würden. Später teilte die Verwaltung in einem Schreiben mit, dass für den Fall eines Verkaufs der Fläche wegen des vorbeiführenden Kanals ein Eintrag ins Grundbuch erforderlich sei, damit die Stadtwerke ungehindert den Kanal erreichen könnten. „Und das soll also Bauland sein?“, kommentiert Schulze schmunzelnd.
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Die Bürger stecken nicht auf. Sie würden sich über ein Gesprächsangebot von Bürgermeisterin Weitzel freuen. „Wir wollen eine vernünftige Lösung, nicht mehr und nicht weniger“, betont Gerhard Schulze.