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Gewerbepark LechenichTotalunternehmer baut in Erftstadt illegalen Zaun um Stadtwerke-Zentrale

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Der Zaun der Stadtwerke, der entlang der Grundstücksgrenze am Albert-Einstein-Ring steht, wird abgebaut.

Der Zaun der Stadtwerke, der entlang der Grundstücksgrenze am Albert-Einstein-Ring steht, wird abgebaut.

Die Stadt Erftstadt betrachtet sich für den Fehler als nicht verantwortlich. Der Totalunternehmer müsse den Zaun auf eigene Kosten zurückbauen.

Eigentlich ist die Bauordnung im Gewerbepark Lechenich, was die Gestaltung der Flächen, die zur Straße ausgerichtet sind, ziemlich eindeutig. Zu diesen sogenannten Vorzonen der Gewerbegrundstücke in der Otto-Hahn-Straße und des Albert-Einstein-Rings heißt es wörtlich: „Die als Vorzone festgesetzten Flächen sind ausschließlich als Rasenfläche mit eingestreuten Laubgehölz-Gruppen anzulegen“, heißt es zum Beispiel unter Punkt 8.2 der Bauordnung.

Festgelegt ist sogar der Anteil der Gehölzflächen. Sie muss mindestens 20 Prozent betragen. Mit Ausnahme der Grundstückszufahrten und -zuwegen sowie der Werbeanlagen sind auch keinerlei bauliche Anlagen innerhalb dieser Vorzonen-Flächen erlaubt.

Es darf ausschließlich ein Stahlgitterzaun aufgestellt werden

Dazu gehören auch Zäune. Die Einfriedung der Grundstücke ist unter Punkt 8.3 geregelt. Danach darf ein Zaun maximal 2,50 Meter hoch sein und es muss ein Stahlgitterzaun sein. Zäune aus anderem Material sind nicht zulässig.

Durchgängig und dauerhaft mit einer Höhe von zwingend 2,50 Metern seien nur die Grundstücke entlang der B265, der L263 und dem Römerhofweg einzuzäunen. Ansonsten seien Zäune innerhalb der Vorzone überhaupt gar nicht zulässig.

Hat die Stadt Erftstadt etwa gegen ihre eigene Bauordnung verstoßen?

Ziemlich verwundert waren dann auch einige der Gewerbetreibenden des Gewerbeparks, als vor dem Grundstück inklusive des Neubaus der Stadtwerke entlang des Albert-Einstein-Rings ein Zaun errichtet wurde. Der erste Gedanke: „Die Bauordnung ist aufgehoben – oder vielleicht geändert.“ Möglicherweise könne ja nun jeder seinen Vorgarten sogar gestalten, wie er möchte? Oder hat am Ende die Stadt Erftstadt gegen ihre eigene Bauordnung verstoßen?

Auf Anfrage erklärt der Sprecher der Stadt Erftstadt, Christian Kirchharz, dass der Zaun entlang des Albert-Einstein-Rings einfach nur ein großes Versehen sei: Der beauftragte Totalunternehmer habe den Zaun entgegen der Festsetzungen im Bebauungsplan aufgestellt. „Das wurde bereits durch die Stadtverwaltung bemängelt“, berichtet Kirchharz und versprach: „Der Zaun wird wieder abgebaut.“ Mehrkosten würden der Stadt dadurch nicht entstehen. Die Umsetzung des Zauns müsse der Generalunternehmer tragen.

In dieser Woche sind die Stadtwerke in das neue Betriebsgebäude am Albert-Einstein-Ring umgezogen. Ab Freitag stehen die Stadtwerke Erftstadt dann wieder voll und ganz am neuen Standort im Wirtschaftspark zur Verfügung. Alle telefonischen und digitalen Erreichbarkeiten der Mitarbeitenden blieben zudem unverändert.

Eine offizielle Einweihungsveranstaltung ist nach den Sommerferien geplant. Angedacht ist der 18. September. Ob dann jedoch schon der Zaun zurückgebaut ist, das konnte Kirchharz nicht sagen.

Auch Bereiche mit Schottersteinen vor Gebäuden sind nicht zulässig

Das Bauordnungsamt sei auch zuständig, im Gewerbepark alle anderen kleineren und größeren Abweichungen der Vorzonen-Gestaltungen zu kontrollieren. Kirchharz: Bei Verstößen gegen die Bauordnung könnte seitens der Bauordnungsbehörde ein ordnungsbehördliches Verfahren eröffnet werden. „Aber wir reden natürlich vorher auch mit den Betreffenden“, merkt er an.

Bußgelder seien jedoch seitens der Stadt Erftstadt bisher noch nicht erhoben worden. Aber sollte es Verstöße geben, müssten die Zäune zurückgebaut werden. Gleiches gelte auch für Schotterstein-Vorzonen. „Sofern die Vorzonen-Gestaltung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen, müssen diese Satzungskonform umgestaltet werden“, sagt Kirchharz.