2021 hatte die REVG den Busfahrer lebenslang für ihre Linien gesperrt. Es folgten zwei Urteile zu seinen Gunsten. Das Unternehmen lenkt nun ein.
Verzicht auf RechtsmittelFahrer darf wieder REVG-Busse lenken – er hatte sein Handy benutzt
Ein Busfahrer, den die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) auf Lebenszeit nicht mehr auf ihren Linien einsetzen wollte, darf wieder für das Unternehmen fahren. Dies teilte eine Sprecherin des Verkehrsunternehmens am Montag (22. Januar) mit. Hintergrund: Die REVG hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zurückzuziehen. Ein Anwalt hatte dem Verkehrsunternehmen dazu geraten, nachdem er die Erfolgsaussichten geprüft und offenkundig als gering eingestuft hatte.
Die REVG wollte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf und die darin fehlende Option, Revision einzulegen, nicht akzeptieren. Die Richter hatten die REVG-Sanktion, den Fahrer auf unbefristete Zeit zu sperren, als unverhältnismäßig bezeichnet, eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen. Weil die REVG zudem den Markt im Rhein-Erft-Kreis beherrsche, sei es ihm nun nicht möglich, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Richter sprachen vom „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“. Der Mann hatte 2021 während einer Fahrt sein Handy genutzt, während er den Bus gesteuert hatte.
Auf dem Rechtsweg habe die REVG somit alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, gegen die Zuwiderhandlung des Fahrpersonals rechtlich vorzugehen, verdeutlicht Geschäftsführer Walter Reinarz: „Auch weiterhin werden wir genau auf die Einhaltung des Mobiltelefon-Verbots während des Führens eines Linienbusses – auch bei den Subunternehmen - achten. Sollte es zu Verstößen kommen, werden wir arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen.“
Fahrgast filmte den Busfahrer
Ein Fahrgast hatte gefilmt, wie der Mann sein Handy nutzte, während er den Bus steuerte. Reinarz bezeichnete dieses Vergehen als „Todsünde“. Ein Fahrer befördere bis zu 100 Fahrgäste in seinem Bus, für deren Sicherheit trage das Unternehmen die Verantwortung, sagte er 2023 nach dem OLG-Urteil. Den Fahrer — der überwiegend auf Schulbussen eingesetzt worden sei — lebenslang zu sperren, sei eine schwierige, aber alternativlose Entscheidung gewesen. Zumal er laut Reinarz bestritten habe, das Handy überhaupt genutzt zu haben.
Außerdem habe es im Nachgang weitere Hinweise auf Handygebrauch während der Fahrt gegeben. Der Busunternehmer, der im Auftrag der REVG Linien und Schulbusfahrten bedient, hatte seinem Fahrer umgehend gekündigt. Dagegen war der Fahrer rechtlich vorgegangen, das Landgericht gab ihm indirekt recht und verkürzte das Fahrverbot auf den REVG-Linien auf fünf Jahre. Das akzeptierte der Fahrer nicht und zog vor die nächsthöhere Instanz.