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„Paradebeispiel für Klüngel“Potentieller SEG-Geschäftsführer tritt nach Eklat nicht in Frechen an

Lesezeit 3 Minuten
Auf dem Bild ist das SW-Portrait eines Mannes, Jörg Breetzmann, zu sehen.

Jörg Breetzmann bleibt Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt und übernimmt nicht wie von der Stadt Frechen angekündigt die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft in Frechen.

Jörg Breetzmann bleibt Erster Beigeordneter in Erftstadt, seine Stelle wird es in Frechen wegen eines rechtswidrigen Ratsbeschlusses nicht geben.

Die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses in Frechen zu der Schaffung einer B3-Stelle(rund 140.000 Euro Jahresgehalt) für den neuen Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) hat weitreichende Konsequenzen: Der potentielle und von der Stadt Frechen bereits öffentlich vorgestellte Kandidat Jörg Breetzmann, der derzeit Erster Beigeordneter der Stadt Erftstadt ist, wird nicht nach Frechen wechseln. Er bleibt in Erftstadt.

Für mich ist ein Wechsel nach Frechen obsolet geworden
Jörg Breetzmann, Erster Beigeordneter Erftstadt

„Da die Stadt Frechen die für mich relevanten stellenplanmäßigen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht schaffen kann, ist für mich damit ein Wechsel nach Frechen obsolet geworden“, erklärte Breetzmann auf Anfrage dieser Redaktion. Auch ein Sprecher der Stadt bestätigt, dass der Frechener die Stelle nicht antreten werde, die Voraussetzungen für ihn würden nun nicht erfüllt.

Da Bürgermeisterin Susanne Stupp (CDU) bei der Ratssitzung am Dienstag (19. Februar) den Beschluss beanstanden musste, wurde dieser teilweise aufgehoben. So konnte die erforderliche B3-Stelle nicht wie geplant in den Stellenplan der Stadt aufgenommen werden. Eine Kommune muss für eine hoch dotierte B3-Stelle mindestens 600.000 Einwohner haben, Frechen hat rund 53.000.

Frechen: Kommunalaufsicht wurde durch Presseberichte auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam

Auf die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses, der auf Antrag von CDU, SPD und Perspektive für Frechen mehrheitlich im Dezember gefasst worden war, war die Kommunalaufsicht aufgrund von Presseberichten aufmerksam geworden. Kreisdirektor Michael Vogel bescheinigte der Verwaltung und Bürgermeisterin Susanne Stupp Fehler und bat Anfang Januar um Stellungnahme.

Ende Januar teilte diese mit, sie habe nach fachanwaltlicher Beratung die Beanstandung entschieden, da der Beschluss insoweit rechtswidrig sei, als dass eine B3-Stelle geschaffen worden sei. „Soweit die Bürgermeisterin angibt, dass eine B3-Stelle für einen Laufbahnbeamten nicht hätte geschaffen werden dürfen, ist dies eine stark verkürzte Wiedergabe der Rechtslage“, wertete Vogel.

FDP, Grüne und BSW hatten um Vertagung des Beschlusses gebeten

FDP, Grüne und BSW kritisierten damals: „Wir sind fassungslos, weil der Versuch unternommen wird, vorzutäuschen, der Beschluss kranke lediglich an einem relativ kleinen Fehler, der ja mal vorkommen kann. Dieser Beschluss aber ist rechtswidrig, weil die Stelle nicht ausgeschrieben wurde, die Ratsmitglieder über die Haushaltsneutralität der Stelle getäuscht wurden, das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Verwaltungshandeln mit Füßen getreten wurde und eine mögliche Untreue im Raum steht.“

Schon während der Sitzung im Dezember hatte die Opposition protestiert: Die Fraktionsvorsitzenden von FDP, Grüne und BSW mahnten Rechtsprobleme und strafrechtliche Konsequenzen an und baten um Vertagung. Als dies abgelehnt wurde, verließen die Ratsmitglieder der drei Fraktionen während der Abstimmung den Sitzungsaal.

Eine noch nicht da gewesene Inszenierung von Arroganz der Macht und Mehrheiten
Angela Lindemann-Berk, Fraktionsvorsitzende der FDP Frechen

Auch am Dienstag sorgte der rechtswidrige Beschluss wieder für hitzige Diskussionen im Stadtrat. Angela Lindemann-Berk, FDP-Fraktionsvorsitzende, sprach von „einer noch nicht da gewesenen Inszenierung von Arroganz der Macht und Mehrheiten“ bei der umstrittenen Beschlussfassung. „Das konzertierte Durchziehen mit Brachialgewalt und Abstimmen in blindem Gehorsam“ habe sie tief betroffen gemacht. Auch Uta Spork, Fraktionsvorsitzende der Grünen, wertete die Vorgänge als „ganz ganz furchtbar“.

Ein Paradebeispiel für Klüngel in Reinkultur
Peter Singer, Fraktionsvorsitzender der BSW Frechen

Peter Singer, Fraktionsvorsitzender der BSW, übt auch heftige Kritik: „Mit Verwunderung und Bestürzung habe ich wahrgenommen, dass die doch erheblichen Vorwürfe gegen die damaligen Antragsteller und die Verwaltung weg geschwiegen wurden. Alles lief nach dem Motto: da ist halt ein Fehler passiert, Schwamm drüber, fertig. Ein Paradebeispiel für Klüngel in Reinkultur!“

Der SPD-Bürgermeisterkandidat Uwe Tietz fragte, was die Bürgermeisterin veranlasst habe, den Beschluss nicht durch ihr Rechtsamt oder ihren Personalbereich klären zu lassen. Mit dem Wissen von heute bedauere er persönlich, „dass wir alle nicht dem Antrag zur Vertagung zugestimmt haben, dies hätte uns eine Mitwirkung an der rechtswidrigen Beschlussfassung erspart.“

Wie es mit der Stellenbesetzung nun weiter geht, scheint nicht klar: „Wie das weitere Vorgehen nunmehr ist, obliegt der Stadtentwicklungsgesellschaft“, teilt die Verwaltung mit.