Der Wohnungsmarkt in Frechen steht unter starkem Druck. Ende des vergangenen Jahres fehlten in der Stadt 900 Wohnungen.
Rhenania-QuartierInvestor bangt um 100-Millionen-Projekt – „Ist eine Katastrophe für Frechen“
„Das ist eine Katastrophe für Frechen“, mit düsteren Worten beschreibt Peter-Josef Wolf, Geschäftsführender Gesellschafter des Traditionsunternehmens Wolf Immobilien-Gruppe eine Vorlage der Verwaltung zu einem geplanten Baulandmodell, über die der Ausschuss für Stadtplanung und Strukturwandel heute Abend (26. November) zu entscheiden hat.
„Statt eine signifikante Anzahl geplanter neuer Wohneinheiten in Frechen in den kommenden Jahren zu schaffen, wird die Vorlage den Neubau vollständig zum Erliegen bringen“, ist sich der Unternehmer sicher.
Aus für eines der Zukunftsprojekte der Stadt scheint denkbar
Zudem drohe das Aus für eines der Zukunftsprojekte der Stadt – für das Rhenania Quartier, das oft als „Leuchtturmprojekt für den Rhein-Erft-Kreis“ bezeichnet wird. Für mehr als 100 Millionen Euro will die Wolf Immobilien Gruppe auf dem 18,4 Hektar großen Keramogelände entlang der Bonnstraße einen neuen, klimafreundlichen Stadtteil zum Wohnen und Arbeiten entwickeln. Rund 70 Prozent der Fläche sollen weiter gewerblich genutzt werden, im südlichen Abschnitt soll ein urbanes Quartier mit 665 Wohnungen und Appartements entstehen.
Mit dem Beschluss des Baulandmodells wäre das Rhenania Quartier nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar, befürchtet auch Kevin Krukau, Projektentwickler und Geschäftsführer der Wolf Capital Group: „Sollte der Ausschuss das Baulandmodell so verabschieden, wäre die Wolf Immobilien Gruppe gezwungen, umgehend die laufenden Plaungsarbeiten für das Zukunftsquartier einzustellen und das Projekt zu beenden.“ Bislang habe das Unternehmen bereits rund 14 Millionen Euro in die Planung und in den Abbruch der alten Fabrikgebäude investiert.
Das kritisierte Baulandmodell, über das der Ausschuss Dienstagabend und der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember abstimmen soll, könnte zukünftig angewendet werden, wenn neues Baurecht für Wohnzwecke geschaffen wird. Der Entwurf fordert von Investoren eine Quote für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 35 Prozent der vereinbarten Geschossfläche. Das heißt, bei privaten Bauprojekten ab einer Geschossfläche von 450 Quadratmetern (dies entspricht rund fünf Wohneinheiten) müssten in Zukunft 35 Prozent als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Die Vorgabe ist unabhängig von der Bewilligung staatlicher Fördermittel.
Frechen: Aktuell fehlen 900 Wohnungen, bis 2040 sind rund 3500 öffentlich geförderte Wohnungen notwendig
Diese Wohnungen müssten innerhalb bestimmter Fristen bezugsfertig und vermietet sein, sonst drohen Vertragsstrafen. Eine Veräußerung als Eigentumswohnungen wird unzulässig sein. Gleichzeitig sollen die Investoren weiterhin verpflichtet bleiben, eine Infrastrukturabgabe zu entrichten und weitere Kosten zu übernehmen.
Hintergrund ist, dass der Wohnungsmarkt in Frechen unter starken Druck steht: Die Mietpreise im Stadtgebiet sind von 1990 bis 2023 um 45 Prozent gestiegen. Ende 2023 fehlten 900 Wohnungen, bis 2040 sind rund 3500 öffentlich geförderte Wohnungen notwendig. 4100 Haushalte im Stadtgebiet sind armutsgefährdet, 6500 haben einen potenziellen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Demgegenüber steht ein Bestand von derzeit nur 1278 vorhandenen öffentlich geförderten Mietwohnungen, deren Zahl weiter zurück geht.
Zu diesen Erkenntnissen kommt unter anderen die Wohnungsmarktstudie, die das Prestel Institut für die Verwaltung für die Neuaufstellung des städtischen Flächennutzungsplans erarbeitet hat. Die Studie weist nach, dass es in Frechen an kleinen, bezahlbaren, barrierefreien Wohnungen und an Wohnungen sowie Häusern für Familien fehlt.
Für einen preisdämpfenden Effekt am Wohnungsmarkt werde ein Anteil von 25 bis 30 Prozent gemeinwohlorientierter Mietwohnungen benötigt, so das Gutachten. Der derzeitige Anteil liegt in Frechen aber nur bei 7,6 Prozent. Daher rät die Studie, dass geförderte Wohnungen in Zukunft eine wichtige Rolle in der Wohnraumentwicklung der Stadt einnehmen müssen. Sie schlägt daher das Baulandmodell als wichtigen Baustein vor.
Die Dringlichkeit von sozialem Wohnungsbau sei der Wolf Immobilien Gruppe bewusst, so Krukau: „Die Bildung von sozialem Wohnungsbau ist Bestandteil der DNA der Firma Wolf, sie ist gesellschaftlich wichtig und notwendig.“ Gleichwohl sei das vorliegende Baulandmodell mit den definierten Regelungen für Investoren nicht umsetzbar. Dies bestätige auch Stefan Rappen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Kölner Kanzlei CBH: „Mit den Anforderungen des städtischen Baulandmodells wird der Wohnungsbau in Frechen weitestgehend zum Erliegen kommen.“