KorruptionsskandalAntrag der FDP sorgt in Frechen für Empörung und Diskussionen
Frechen – Nach den Bestechungsfällen im Rathaus im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen sind Debatten über Korruption in Frechen an der Tagesordnung. So war es auch am Dienstag im Stadtrat, als sich mehrere Anträge mit Fragen rund um die Aufarbeitung und die künftige Verhinderung von Bestechungsfällen befassten.
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, die Handlungsempfehlungen der Düsseldorfer Kanzlei VBB, die zusätzlich zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eine interne Untersuchung der Bestechungsfälle vorgenommen hatte, im Internet zu veröffentlichen. Dort sei jedoch nur eine abgespeckte und textlich überarbeitete Version der Ratschläge zu lesen, monierten einige Politiker. Auf Antrag der FDP sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, die Handlungsempfehlungen demnächst vollständig und im genauen Wortlaut auf der städtischen Homepage zu präsentieren.
Frechen: Antrag der FDP sorgt für turbulente Diskussionen
Die SPD beklagte darüber hinaus, dass die Ausführungen der Kanzlei auf der Internet-Seite nur schwer zu finden seien. Für den Antrag, die Bekanntmachung ganz oben auf der Homepage zu platzieren, fand sich eine knappe Mehrheit: Bei drei Enthaltung waren 24 Ratsmitglieder dafür und 22 dagegen, letztere vor allem aus den Reihen der CDU.
Für eine turbulente und emotionsgeladene Diskussion sorgte ein weiterer FDP-Antrag: Die Liberalen forderten, dass alle Ratsmitglieder, die Bürgermeisterin und die Beigeordneten ihren Immobilienbesitz gegenüber dem Stadtrat in einem entsprechenden Register offenlegen sollen. Damit wolle man mehr Transparenz schaffen und die Hürden für Bestechungen höherlegen, argumentierte FDP-Ratsfrau Angela Lindemann-Berk.
Frechener Ratsmitglieder sind empört
Der Vorschlag sorgte bei einigen Sitzungsteilnehmern für Empörung, manch einer fühlte sich angegriffen. Fachdienstleiter Dieter Dumstorff erläuterte die rechtlichen Hintergründe: Laut der in Frechen geltenden Ehrenordnung müssen Stadtverordnete Angaben über ihren Grundbesitz machen, dies sei jedoch nicht öffentlich.
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Gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetztes seien Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin bei Einzelfallprüfungen zudem gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt auskunftspflichtig. Für Beigeordnete gebe es keine gesetzliche Grundlage, die sie zu einer entsprechenden Auskunft verpflichte.
Eine Mehrheit für den FDP-Antrag gab es nicht. Die Linken und Pirat Lars König pflichteten ihr zwar bei, am Ende gab es aber nur 6 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen.