Öffentliche AufträgeSPD will neue Vergaberichtlinien in Frechen
Frechen – Die SPD-Fraktion fordert eine Überarbeitung der Vergaberichtlinien für den Freizeit- und Bäderbetrieb. Wie die Sozialdemokraten in einer Pressemitteilung ausführen, ist bislang bei der Vergabe von Planungsleistungen keine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes vorgesehen. Dies hält die SPD jedoch vor dem Hintergrund der Korruptionsfälle im Frechener Rathaus für dringend erforderlich.
In seinem Urteil im Zusammenhang von Bestechungeldzahlung bei der Vergabe von Aufträgen zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften hatte das Landgericht Köln vom „Fehlen jeglicher institutionalisierter Kontrollmechanismen“ und dem „Außerachtlassen des Vier-Augen-Prinzips“ in der Frechener Stadtverwaltung gesprochen.
Rechnungsprüfer sollen über Aufträge schauen
„Deshalb erscheint die zwingende Beteiligung und Expertise des Rechnungsprüfungsamtes bei der Vergabe von Planungsleistungen nun mehr als geboten“, sagt der SPD-Stadtverordnete Uwe Tietz.
Für den Freizeit- und Bäderbetrieb sei eine Änderung der Richtlinien auch deshalb dringend erforderlich, weil die Sanierung des Terrassenfreibades geplant ist. Dies werde hohe Kosten verursachen, bei der Auftragsvergabe sollten deshalb die modifizierten Richtlinien zum Tragen kommen.
Vergaberichtlinien des Bäderbetriebs braucht Anpassungen
Das Problem hatten die Sozialdemokraten bereits 2018 im Betriebsausschuss thematisiert – und auch darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Vergaberichtlinien des Bäderbetriebs aus dem Jahr 2012 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.
Es seien Anpassungen erforderlich. Für einen entsprechenden SPD-Antrag gab es damals jedoch keine Mehrheit. Die Betriebsleitung hatte unter anderem auf begrenzte personelle Kapazitäten verwiesen, die einer schnellen Bearbeitung im Wege stünden. Nun wollen die Sozialdemokraten den Antrag erneuern.
Vier-Augen-Prinzip gibt es jetzt schon
Thorsten Friedmann, Pressesprecher der Stadt Frechen, räumt ein, dass Anpassungen der Richtlinien an die gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind. Dies solle im kommenden Jahr geschehen. Allerdings werde schon jetzt de facto nach den aktuell geltenden Vorschriften gehandelt. „Es gibt derzeit überhaupt keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit“, sagt Friedmann: „Wichtig ist, dass wir nach gesetzlichen Vorgaben arbeiten.“
Wie bei allen Verfahren gelte grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Dies sei ausdrücklich in der Vergabeordnung des Freizeit- und Bäderbetriebs beschrieben.
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Die Stadtverwaltung sieht keinen Zusammenhang mit dem Urteil des Landgerichts. „In dem öffentlich verhandelten Betrugsfall, haben sich Menschen zusammengetan, um miteinander für den jeweils persönlichen Vorteil illegale Handlungen zu verabreden“, sagt Friedmann. Dies könne man nicht auf andere Projekte und Maßnahmen der Stadt Frechen projizieren.