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Anträge bis 10. MärzDie Stadt Frechen hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Kultur

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Auf dem Bild ist eine Kunstinstallation zu sehen.

Für die Nutzung des Stadtsaals gibt es neue Regeln bei der Vermietung - auch der Kunstverein ist wie hier mit einer Installation von Andrea Bryans dort zu Gast.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie begann die Abteilung Kultur, Freizeit und Sport der Stadtverwaltung im Mai dieses Jahres.

Die Stadt Frechen hat eine neue Richtlinie für die Förderung von Kultur. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kulturausschuss des Frechener Stadtrats die „Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen“ (Kulturförderrichtlinie) beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie begann die Abteilung Kultur, Freizeit und Sport der Stadtverwaltung im Mai dieses Jahres. Es fanden zwei Arbeitskreistreffen mit Vertretungen aller im Rat vertretenden politischen Fraktionen statt, bei denen die Verwaltungsvorschläge, Anregungen der politischen Vertretungen, aber auch offene Fragen diskutiert wurden.

Das Gesamtbudget wird auf vier Sachkonten aufgeteilt

Bestandteil der Überarbeitung ist eine Aufteilung des Gesamtbudgets von 82 600 Euro auf vier Sachkonten: Pauschalförderung, Projektförderung, Absperrmaßnahmen Karnevalszüge und Betriebskostenzuschuss Haus Burggraben. Durch die Aufteilung kann die Verteilung des Gesamtbudgets im Haushaltsplan transparenter dargestellt werden.

Gleichzeitig entscheidet der Rat künftig mit der Beschlussfassung zum Haushalt, in welcher Höhe Geld für die unterschiedlichen Förderzwecke zur Verfügung steht.

Den Beschluss über die Verteilung der Mittel fasst der Kulturausschuss

Neu aufgenommen in die Kulturförderrichtlinie wurden Entscheidungskriterien für die Anträge auf Projektförderung, die es der Verwaltung ermöglichen, eine Einstufung als Entscheidungsgrundlage für den Kulturausschuss zu erstellen.

Dieses Ranking kommt nur dann zum Tragen, wenn die insgesamt beantragte Summe die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. Sollten mehrere Projekte die gleiche Platzierung im Ranking erhalten, aber hierfür nicht die Haushaltsmittel in der beantragten Höhe zur Verfügung stehen, werden die verfügbaren Mittel per Gießkannenprinzip prozentual auf die gleichplatzierten Projekte verteilt. Den Beschluss über die Verteilung der Mittel fasst der Kulturausschuss.

Zusätzlich wurden die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen bei Veranstaltungen im Frechener Stadtsaal angepasst. Es werden nun keine Förderbeträge mehr für die einzelnen gebuchten Räume festgelegt, sondern ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der berechneten Mietkosten. Anträge auf Kulturförderung können wie bisher auch bis zum 10. März des jeweils laufenden Jahres bei der Stadt Frechen gestellt werden.

Die Antragstellung kann über ein Online-Formular oder postalisch auf Vordruck erfolgen. Die neue Kulturförderrichtlinie und die Fördergrundsätze sind auf der Homepage einsehbar.