Den 16. Verhandlungstag im Prozess um die Hürther Giftmorde können die Verteidiger des Angeklagten als Erfolg verbuchen.
Prozess um GiftmordeEinst beste Freunde des Hürthers sollen als Zeugen gehört werden
Der Prozess gegen den 42-jährigen Hürther Krankenpfleger, der mehrere Frauen mit Thallium vergiftet haben soll, befindet sich auf der Zielgeraden. Am 16. Verhandlungstag sollte am Mittwoch (11. Januar) vor dem Kölner Landgericht nun das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten gehört werden.
Doch daraus wurde nichts, denn nun schlägt die Stunde der Verteidigung. Mit gleich zwei Beweisanträgen legte sie das psychiatrische Gutachten erst einmal auf Eis.
Beide kannten den Angeklagten seit ihrer gemeinsamen Schulzeit
Nach Überzeugung des Verteidigers Mutlu Günal sollten jetzt zwei Zeugen gehört werden, die „für die Frage der Schuld und Strafbarkeit unseres Mandanten erheblich sind“, begründete der Jurist seine Forderung, die einst besten Freunde in den Zeugenstand zu rufen. Der Frau und der Mann kannten den Angeklagten seit Schulzeiten.
Da der Angeklagte schweigt und zu seiner emotionalen Entwicklung bis heute wenig bekannt wurde, gebiete es die Aufklärungspflicht der Kammer, diese Zeugen zu hören. Ursprünglich sollte darauf verzichtet werden. Die Kammer kam dem Antrag nach kurzer Beratung nach. Die Anhörung des Gutachtens wurde vertagt.
Hat der Angeklagte das Gift an vier Hasen ausprobiert?
Ein zweiter Beweisantrag wurde zunächst lediglich zur Kenntnis genommen und nicht entschieden. Danach sollen vier verstorbene Hasen wieder ausgebuddelt werden. Die erste Ehefrau des Angeklagten hatte im Zeugenstand zu Protokoll gegeben, die Haustiere seien vor elf Jahren innerhalb kürzester Zeit „elendig verreckt“. Die Frau hatte bei ihrer Aussage den Eindruck erweckt, als habe der Angeklagte die Tiere vergiftet.
In der Öffentlichkeit war spekuliert worden, inwieweit der Krankenpfleger „das Töten an den Hasen geübt habe“, empörte sich der Verteidiger und forderte die Exhumierung der sterblichen Überreste, um zu beweisen, „dass die Tiere eines natürlichen Todes starben und nicht vergiftet wurden“.
Der Prozess wird am 27. Januar fortgesetzt, dann sollen die besten Freunde des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen werden.