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FlutkatastropheHürther können noch bis 30. November Anträge auf Nothilfe stellen

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Hürther Rathaus 130220

Das Rathaus in Hürth

Hürth – Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli können noch bis einschließlich 30. November einen Antrag auf Nothilfe stellen. Voraussetzung für Zahlungen aus dem Spendentopf der Stadt und der evangelischen Kirchengemeinde ist, dass alle anderen Leistungen wie zum Beispiel Soforthilfen des Landes ausgeschöpft sind und die Schadenssumme bei mindestens 5000 Euro liegt.

Geld wird ausgezahlt zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf das Unwetter zurückzuführen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben. Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden, über den Schaden müssen Nachweise erbracht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Nothilfe gebe, über die Verteilung der Spenden und die Höhe der Nothilfe entscheide eine fünfköpfige Kommission.

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Anträge können von der städtischen Internetseite heruntergeladen und in den evangelischen Gemeindebüros an der Martin-Luther-Straße 12 in Efferen oder Am Hofacker 41 in Gleuel eingereicht werden. Auskünfte erteilt im Rathaus Ralf Schnitzler, er ist telefonisch unter 02233/53223 oder per E-Mail erreichbar. (aen)