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Gegen Losverfahren300 Eltern und Kinder protestieren gegen Schulplatzmangel in Hürth

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt mehrere Demonstranten mit Plakaten auf dem Weg zum Rathaus.

Für mehr Schulplätze an den beiden Hürther Gymnasien protestierten gestern 300 Eltern mit Kindern.

Etwa 300 Erwachsene und Kinder demonstrierten am Dienstagabend gegen fehlende Schulplätze an den beiden Hürther Gymnasien.

Mit einem Protestzug vom Ernst-Mach-Gymnasium bis vor das Rat- und Bürgerhaus machten am Dienstag etwa 300 Erwachsene und Kinder auf die fehlenden Schulplätze an den Hürther Gymnasien aufmerksam.

Die Forderung lautet: Alle Hürther Kinder sollen auch in Hürth einen Platz am Gymnasium bekommen. Auch viele Unterstützer, teils mit jüngeren Kindern, schlossen sich an. Mit Transparenten und Trillerpfeifen machten sie auf sich aufmerksam. Die Demonstranten befürchten, dass das Schulproblem sich in Zukunft noch verschärfen werde.

Auslöser der Proteste ist, dass 31 Hürther Familien, die ihre Kinder am Albert-Schweitzer-Gymnasium oder am Ernst-Mach-Gymnasium angemeldet hatten, vor anderthalb Wochen einen Ablehnungsbescheid erhielten. Denn die Zahl der Anmeldungen übersteigt die Kapazitäten in den elf Eingangsklassen der Gymnasien in diesem Jahr deutlich. Das sei bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans nicht absehbar gewesen, so die Verwaltung.

45 Kinder sind abgewiesen worden

Insgesamt waren es sogar 45 Kinder, die zum neuen Schuljahr abgewiesen wurden. 14 davon kommen aus Nachbarkommunen, die meisten aus Frechen. Die Stadt wollte per Dringlichkeitsbeschluss Hürther Kinder bereits zum kommenden Schuljahr bevorzugen und zuerst Anmeldungen aus den Nachbarkommunen abweisen. Dagegen schritt die Bezirksregierung ein. Die Plätze wurden deshalb zum großen Teil im Losverfahren vergeben.

Am Abend befasste sich auch der Stadtrat mit der Schulsituation. Bürgermeister Dirk Breuer hatte bereits im Vorfeld zugesichert, dass alle angemeldeten Kinder aus Hürth auch einen Platz an einem der örtlichen Gymnasien bekommen werden. Ob dafür eine oder zwei weitere Klassen eingerichtet werden, soll entschieden werden, wenn die vierwöchige Widerspruchsfrist gegen die Ablehnungsbescheide abgelaufen ist und damit der genaue Bedarf fest steht.


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