Bürger fassungslos321 Stimmen blieben nach Wahlpanne wohl in Hürth auf der Strecke
Hürth – 29 Hürther, die nach Angaben von Kreiswahlleiter Michael Vogel ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten hatten, haben am Sonntag doch noch ihre Stimme abgegeben. Dies war nur möglich, weil sie im Wahllokal eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt haben. Darin erklärten sie, dass sie zuvor nicht bereits per Briefwahl abgestimmt hatten. Wie viele Unterlagen nicht bei den Wahlberechtigten angekommen sind, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Am Sonntag war von 350 die Rede.
Vorausgegangen war eine Panne bei der Versendung von Briefwahlunterlagen. Wegen eines Versäumnisses der Post waren die 350 Wahlscheine nicht an die Antragsteller zugestellt worden. Nachdem die Post dies der Stadtverwaltung mitgeteilt habe, hat die laut Vogel die erforderlichen Unterlagen zur Stimmabgabe selbst zugestellt – allerdings ist es auch dabei offenbar zu größeren Versäumnissen gekommen.
Betroffener Hürther fühlt sich um sein Wahlrecht betrogen
Allein bis Sonntagmittag hatten sich rund 50 Hürther in unterschiedlichen Wahllokalen gemeldet: Sie wollten vor Ort wählen, weil sie die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hätten. Weil sie im Wählerverzeichnis aber als Briefwähler geführt werden, haben die Wahlvorstände sie abgewiesen. Vogel: „Das ist rechtens so. Andernfalls bestünde die Möglichkeit, dass jemand zweimal wählt: mit Hilfe der Briefwahlunterlagen und persönlich im Wahllokal.“
Stefan Burkhardt aus Hürth-Efferen ist einer der Wahlberechtigten, die Opfer dieser Zustellpanne wurden. Er fühle sich um sein Wahlrecht betrogen, sagt er, und verlange unverzüglich eine Aufklärung der Sachlage durch die Politik. „Ich bin fassungslos! So macht sich die Politik jedenfalls keine Demokratiefreunde.“
Stadt widerspricht Kreiswahlleiter
Im Hürther Rathaus möchte man von einer Panne nichts wissen. Es seien 13.447 Wahlscheine ausgestellt worden, teilte Sprecher Willi Pütz mit. Diese verteilten sich auf Versand, Vor-Ort-Wahl und Abholung durch Wahlberechtigte oder Bevollmächtigte. Es habe sich herausgestellt, dass per Wahlschein 12.066 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben hätten. Dies entspreche einer Quote von 90 Prozent. Im Vergleich zu vergangenen Wahlen sei hierbei keine abweichende Tendenz zu erkennen. Wie viele Wahlscheine tatsächlich nicht zugestellt werden konnten, könne nicht ermittelt werden, sagt Pütz und widerspricht den Angaben von Kreisdirektor und Wahlleiter Vogel. Erfahrungsgemäß kämen in den Wochen nach einer Wahl nochmals Wahlbriefe verspätet an oder als unzustellbar zurück.
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Vogel war da am Sonntag deutlich weniger gelassen: „Das ist extrem ärgerlich – aber von maximal 350 fehlenden Stimmen wird das Wahlergebnis hoffentlich nicht abhängen.“ Ihm lägen bisher keine Beschwerden von Bürgern vor. Wenn es welche gebe, müsste die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht klären, wie damit verfahren werden müsse. „So unbefriedigend es für jeden einzelnen, der wählen möchte, ja ist. Aber bei der Betrachtung nicht abgegebener Stimme stellt sich die Frage, ob durch sie der Wahlausgang ein erheblich anderer gewesen wäre.“