AboAbonnieren

SchadenersatzklageDarum ist das Solebecken am Hürther Familienbad De Bütt immer noch eine Bauruine

Lesezeit 4 Minuten
Das Foto zeigt das leere Solebecken hinter dem Familienbad De Bütt, das seit über zehn Jahren verfällt.

Seit mehr als einem Jahrzehnt verfällt das Solebecken hinter dem Familienbad De Bütt.

Seit über zehn Jahren verfällt das Solebecken am Familienbad in Hürth. Die Stadt verklagt jetzt vier am Bau beteiligte Firmen auf Schadenersatz.

„Schweben – Entspannen – Durchatmen“ steht über dem Zugang zum Solebecken am Familienbad De Bütt. Doch nur die wenigsten Gäste dürften sich noch daran erinnern, wie angenehm es war, dort im warmen Salzwasser zu baden. Hinter hohen Hecken und einem mit Plane verhängten Zaun im Außenbereich des Familienbads De Bütt verfällt das Becken seit mehr als einem Jahrzehnt. Daran wird sich wohl so schnell nichts ändern.

Schon seit 2011 beschäftigen die Baumängel, die zur Schließung des Solebeckens geführt haben, das Landgericht in Köln. Inzwischen gibt es ein neues Gerichtsverfahren: Die Stadt hat Schadenersatzklage gegen vier der damals am Bau beteiligten Firmen eingereicht. Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Das heißt aber auch: Am Zustand des Solebeckens dürfe weiterhin nichts verändert werden, so der für die Bäder zuständige Beigeordnete Jens Menzel.

Hürth: Schon vor der Eröffnung zeigte sich ein großer Riss im Becken

Viel Freude hatten die Hürther an dem Solebecken nicht, das im Zuge einer umfassenden Sanierung und Erweiterung des Familienbads ab 2005 errichtet wurde. Schon damals mit erheblicher Verspätung fertiggestellt, sollte das Bassin im Februar 2008 freigegeben werden. Doch nur eine Woche vor der geplanten Eröffnung zeigte sich ein langer Riss im Beckenboden. Ein Gutachter schätzte den Schaden auf 200.000 Euro.

Beteiligte Firmen reparierten den Schaden zunächst auf eigene Kosten. Im Juni 2009 wurde das Becken dann eröffnet. Doch im November 2010 tauchte der nächste Baumangel auf: Auf zehn Quadratmetern hatten sich Fliesen vom Boden gelöst. Der Schaden wurde provisorisch mit Gummimatten abgedeckt, so dass im Frühjahr 2011 wieder in der Sole gebadet werden konnte.

Das Foto zeigt das Solebecken im Jahr 2011 in Betrieb.

Mit schwarzen Matten wurden die Fliesenschäden im Solebecken provisorisch überdeckt. (Archivfoto)

Parallel beantragte die Stadt vor dem Landgericht Köln ein Beweissicherungsverfahren gegen ein Dutzend Firmen, die an Planung und Bau beteiligt waren. Damit sollten Beweise erhoben und verhindert werden, dass Schadenersatzansprüche verjähren. Anfang 2012 wurden die 300.000 Liter Salzwasser endgültig abgelassen. Auch an den Beckenrändern hatten sich Fliesen gelöst, außerdem wurden Hohlräume unter den Wasserliegen entdeckt.

Nach gut elf Jahren wurde das Beweissicherungsverfahren im Oktober 2022 abgeschlossen. Die lange Verfahrensdauer sei bei komplexen Verfahren mit vielen Beteiligten nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage mit. Neben der Stadt als Antragssteller hätten sich neun Antragsgegner anwaltlich vertreten lassen, entsprechend hoch sei der Abstimmungsbedarf gewesen.

Den Hürther Kommunalpolitikern riss schon vor Jahren der Geduldsfaden

Es habe insgesamt drei Gutachten und mehrere Ortstermine gegeben. Außerdem sei noch die Coronapandemie dazwischen gekommen. „Das Gericht hat kaum Einfluss auf die Dauer des Verfahrens“, so die Gerichtssprecherin.

In den Reihen der Kommunalpolitiker tauchte schon vor Jahren die Frage auf, ob es sich überhaupt lohne, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und das Becken weiter verfallen zu lassen. 2014 hatte der Klinikunternehmer Alfons Domma vorgeschlagen, anstelle des Solebeckens ein Lehrschwimmbad zu errichten, das er für die benachbarte Salus-Klinik mitnutzen wollte, in der Patienten mit psychosomatischen und Suchterkrankungen auch mit Sporttherapie behandelt werden.

Bäderausschuss in Hürth diskutierte auch darüber, das Becken zuzuschütten

Im Bäderausschuss wurde Mitte 2018 darüber diskutiert, ob die Stadt das Becken auf eigene Kosten repariert, um es für Schwimmkurse zu nutzen – oder ob es womöglich einfach zugeschüttet werden sollte. Geändert hat sich am Zustand der Bauruine aber bis heute nichts.

Stattdessen setzt die Stadt weiterhin darauf, Schadenersatz von den Verursachern der Baumängel zu bekommen. Zur Höhe wollte der Beigeordnete Jens Menzel auf Nachfrage nichts sagen. Dem Vernehmen nach soll es sich um eine etwa halbe Million Euro handeln.

„Wir mussten eine Abwägung treffen, ob es sinnvoll ist, Klage zu erheben“, so Menzel. Nach Einschätzung der Stadt übersteige die geforderte Schadenersatzsumme die Kosten. „Wir können nicht einfach auf die Klage verzichten“, so Menzel. „Schließlich geht es um öffentliche Gelder.“

Weil Einigungsversuche nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens gescheitert seien, habe die Stadt im Herbst 2023 entschieden, in vier aussichtsreichen Fällen Klage zu erheben. Ein erster Verhandlungstermin Ende 2023 sei bereits geplatzt, auch ein zweiter Termin im März habe nicht stattfinden können. Der nächste Gerichtstermin sei nun für Ende des Jahres in Aussicht gestellt worden.