Am zwölften Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht wurden weitere Zeugen befragt. Eine gute Freundin brachte kein schlechtes Wort über den 42-jährigen Krankenpfleger über die Lippen.
Prozess um GiftmordeZeugin beschreibt Angeklagten aus Hürth als freundlich und hilfsbereit
„Er ist ein Mensch, der immer für einen da war, wenn man ihn brauchte“. Kein negatives Wort kommt über die Lippen der Zeugin am zwölften Verhandlungstag gegen den 42-jährigen Krankenpfleger, der wegen mehrfachen Mordes vor dem Kölner Landgericht steht.
Im Gegenteil: Die 29-jährige Mitarbeiterin einer Unternehmensberatung weiß nur Gutes über Martin B. (Name geändert) zu berichten. „Er war immer sehr lebensfroh, freundlich und hilfsbereit, ein Optimist, wir haben viel gelacht.“
Er sagte seiner Bekannten, er sei an einer Obduktion nicht interessiert
Die beiden lernten sich 2018 im Sportverein kennen, beide trainierten dort Kampfsport. Schnell traf man sich regelmäßig auch außerhalb des Vereins, „als gute Freunde, nicht als Partner“, verneinte die Zeugin eine intime Beziehung.
Als seine Ehefrau im Mai 2020 starb, die er laut Anklage mit Thallium vergiftet haben soll, „sah er fertig aus, man sah ihm die Belastung an“. Auf die Frage nach der ungeklärten Todesursache habe er eine Obduktion abgelehnt und sei an einer weiteren Aufklärung nicht interessiert gewesen. „Ich brauch das nicht. Sie ist tot, ich will es nicht mehr wissen, es ändert ja nichts“, habe er seine Haltung begründet. Und sich psychiatrische Hilfe gesucht.
Krankenpfleger wollte nach dem Tod seiner Frau einen Bootsführerschein machen
Vier Wochen nach dem Tod der Ehefrau hatte er eine sychiatrische Praxis aufgesucht, wollte wissen, wie er mit der Trauer umgehen soll. „Er hatte einen guten Umgang mit der Trauer“, erinnerte der behandelte Arzt das Erstgespräch.
Der Krankenpfleger hatte bereits einen Urlaub geplant und und Zukunftspläne geschmiedet:"Er wollte den Bootsführerschein machen." Während andere Patienten nach dem Tod eines nahestenden Angehörigen am Boden zerstört sind oder in die Klinik eingewiesen werden müssen, schien Martin B. sich gut unter Kontrolle: „Er machte einen gefassten Eindruck.“
Für den Psychiater war die Lebensgeschichte des Krankenpflegers „völlig unauffällig“. Er sprach von seinem liebevollen Elternhaus, schilderte sein Abitur, seine Ausbildung, Hobbys und erste Ehe. „Da war nichts einschneidendes“ verneinte der Arzt jegliche mögliche Besonderheiten im Leben des Krankenpflegers.
Sein Hausarzt hatte ihn nach der Beerdigung drei Wochen krankgeschrieben
Aber der Mediziner betonte auch: „Ein Psychiater kann nur das feststellen, was das Gegenüber einem sagt, kann nicht in den Kopf gucken.“ Nach dem Erstkontakt sei Martin B. noch insgesamt dreimal - für jeweils eine Viertelstunde Sprechzeit - bei ihm gewesen: „Eine weitere Behandlung war nicht erforderlich, auch keine Medikamentenverordnung.“
Der Hausarzt des Angeklagten hatte Martin B. unmittelbar nach der Beerdigung drei Wochen krank geschrieben. „Jeder trauert anders, aber er war völlig unauffällig“, sagte der Mediziner im Zeugenstand über seinen ehemaligen Patienten aus.
Der Prozess wird am 19. Dezember fortgesetzt.