Die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht um die Thallium-Morde tritt auf der Stelle. Das Gericht hat weitere Termine bis Mitte April angesetzt.
Thallium-GiftmordeWarum der Prozess gegen den Hürther so lange dauert
Im Prozess um die Thallium-Morde, der ursprünglich bereits Ende Januar mit einem Urteil enden sollte, gibt es vor dem Kölner Landgericht weitere Verzögerungen. Jetzt sind erst einmal weitere Termine bis Mitte April vorgesehen. Die Verteidigung ist der Meinung, dass der erst gegen Ende eingewechselte psychiatrische Ersatzgutachter, der am letzten Verhandlungstag eine vernichtende Analyse für den Angeklagten zu Protokoll gegeben hatte, viel zu wenig Informationen für eine umfassende Expertise zur Verfügung hatte.
Der 42-jährige Krankenpfleger soll laut Anklage seine Ehefrau, seine damals schwangere Lebensgefährtin und deren Großmutter mit Thallium vergiftet haben. Die 93-jährige Seniorin starb ebenso wie die Ehefrau. Die Lebensgefährtin überlebte, das gemeinsame Kind starb vier Monate nach der Geburt.
Verteidiger pochen auf verminderte Schuldfähigkeit
Der Psychiater hatte unter der Voraussetzung, die Anklagevorwürfe sind nachweisbar, den Krankenpfleger als strafrechtlich voll verantwortlich angesehen und als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft, daher eine Sicherungsverwahrung bejaht. Die Verteidigung dagegen pocht auf eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit, die eine geringere Strafe nach sich ziehen würde.
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Die Anwälte beantragten nun am 21. Verhandlungstag, die Eltern und den Bruder des Angeklagten in den Zeugenstand zu rufen. Wohl wissend, dass die Angehörigen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht hatten und zum Prozess nicht erschienen waren.
Ihre richterliche Vernehmung war von einer Vernehmungsbeamtin in der Verhandlung wiedergegeben worden, dagegen hatten die Eltern in der Zwischenzeit jedoch widersprochen. Dennoch blieben die Anwälte bei ihrem Antrag und forderten zusätzlich, den Eltern einen Anwalt zur Seite zu stellen, da ihnen möglicherweise die Tragweite ihrer Entscheidung nicht bewusst sei.
Eltern des Angeklagten bleiben bei ihrem Recht, die Aussage zu verweigern
Noch während der Verhandlungspause hatte die Vorsitzende Richterin daraufhin die Angehörigen telefonisch erreicht, die bei ihrer Weigerung blieben. So dass nun am nächsten Verhandlungstag die polizeilichen Vernehmungsbeamten gehört werden, denn der Weitergabe dieser Aussage stimmten die Eltern zu.
Ein weiterer Antrag der Verteidigung: Sie forderte die Übersetzung einer psychiatrischen Abhandlung zur Thematik des „Münchhausen Proxy by Adult Systems“, die in englischer Sprache gehalten ist. Auf diese Analyse hatte sich Psychiater Philip Massing in seiner Expertise berufen und der Verteidigung die Ausführungen in der Originalversion schriftlich zur Verfügung gestellt.
Um sich mit der Thematik adäquat auseinandersetzen zu können, bedürfe es einer Übersetzung in die deutsche Sprache, forderten die Anwälte. Sie sahen sich daher in ihren Rechten als Verteidiger beschränkt.
Massing sei als Fachmann durchaus in der Lage, den „Wissensstand der aktuellen Forschung zu diesem Thema“ wiederzugeben, hieß es in der Ablehnung. Der Staatsanwalt hatte den Ablehnungsantrag zuvor ausdrücklich unterstützt.