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Plädoyer im Thallium-MordprozessKrankenpfleger aus Hürth soll nie mehr freikommen

Lesezeit 3 Minuten
Im September 2022 wurde der Prozess eröffnet. Das Foto zeigt, wie der Angeklagte von Justizvollzugsbeamten in den Saal gebracht wird.

Im September 2022 wurde der Prozess eröffnet. Das Foto zeigt, wie der Angeklagte von Justizvollzugsbeamten in den Saal gebracht wird.

Das Gericht wollte die Beweisaufnahme schließen und ließ die Staatsanwaltschaft plädieren. Dennoch soll in der kommenden Woche ein weiterer Zeuge aussagen.

Der Staatsanwalt hat am Donnerstag noch am frühen Abend plädiert, dann wurde am 31. Verhandlungstag im Prozess um die Thallium-Morde wieder in die Beweisaufnahme eingetreten: Jetzt soll ein weiterer Zeuge die Unschuldsthese des wegen Mordes angeklagten Krankenpflegers belegen.

Am Ende ging alles rasend schnell. Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern möglicherweise zu schnell mit Blick auf einen möglichen Revisionserfolg der Verteidigung. Die hatte nämlich am 30. Verhandlungstag erneut mit Beweisanträgen aufgewartet. Ein weiteres daktyloskopisches Gutachten sollte eingeholt werden, eine Thallium-Bestell-Liste (die von der Kripo angefertigt wurde) noch einmal angesehen werden.

Die Kammer wies sämtliche Beweisanträge zurück

Und auch der Gefängnis-Seelsorger sollte zu Wort kommen, dem sich Martin B. (42) in der Untersuchungshaft zu einem Zeitpunkt anvertraut hatte. Zumindest letzteren Antrag hielten sowohl der Staatsanwalt auch als der Nebenklagevertreter für sinnvoll. Doch die Kammer schmetterte sämtliche Beweisanträge ab.

Am Donnerstagabend hatte die Vorsitzende Richterin Sabine Graßmann für alle Prozessbeteiligten überraschend dem Staatsanwalt das Wort erteilt. Ankläger René Gilles durfte plädierten – hinter verschlossenen Türen: die nächste Überraschung.

Das Plädoyer wurde hinter verschlossenen Türen gehalten

Während nahezu der gesamte Prozess vor versammelter Öffentlichkeit stattgefunden hatte, auch die psychiatrischen sowie psychologischen Gutachten der Sachverständigen vor aller Augen diskutiert wurden – nun also verschlossene Türen.

Das galt nicht nur für das Plädoyer des Staatsanwaltes. Offensichtlich blieb dem Gericht nichts anderes übrig. Denn die Aussage der Ex-Freundin des Angeklagten hatte auf Antrag der Nebenklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Wenn Teile der Beweisaufnahme nicht öffentlich sind, muss das Gericht die Öffentlichkeit für die Schlussvorträge nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zwingend ausschließen.

Dem Vernehmen nach war das Plädoyer des Staatsanwaltes keine Überraschung: Er hat für den Angeklagten wegen zweifachen Mordes, eines Mordversuches und eines versuchten Schwangerschaftsabbruchs eine lebenslange Haft, die Annahme der besonderen Schwere der Schuld plus anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das würde bedeuten, dass Martin B. frühestens nach 20 Jahren aus der Haft entlassen und im Anschluss daran weggeschlossen würde.

Er wird es wieder tun: Der Ankläger ist überzeugt, dass Martin B. ein Hangtäter ist und – wieder in Freiheit – erneut morden wird. Deshalb soll er nie mehr auf freien Fuß kommen. Als Mordmerkmale führte Ankläger René Gilles Heimtücke, Grausamkeit und eine unbarmherzige Gesinnung an. Dem Argument des Angeklagten, seine Frau habe freiwillig Suizid begangen, hielt er kopfschüttelnd entgegen: „Kein Mensch der Welt wählt einen derart qualvollen, unfassbar schmerzhaften Tod. Schon gar nicht eine junge Frau, die mitten im Leben steht.“

Martin B. will sich einem Friedhofsgärtner anvertraut haben

Auch die übrigen Schlussvorträge der Nebenklage und der Verteidigung sowie das letzte Wort des Angeklagten sollen demnächt hinter verschlossenen Türen stattfinden. Am kommenden Donnerstag ist ein Friedhofsgärtner geladen. Er soll laut Krankenpfleger ihn dabei beobachtet haben, wie er den Abschiedsbrief seiner Ehefrau mit Tränen in den Augen an ihrem Grab verbrannt haben will.

Der Gärtner soll ihm das Feuer auf dem Friedhof verboten haben. Daraufhin will Martin B. dem ihm unbekannten Mann von seiner Frau erzählt haben, von dem Brief, in dem sie das Geheimnis um ihren frei gewählten Selbstmord dargelegt haben soll und von dem Gift, das er ihr auf ihr Verlangen hin besorgt haben will.