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Wegen Lockerungen„No-Covid“-Befürworter wollen NRW und Rhein-Erft-Kreis verklagen

Lesezeit 3 Minuten
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Geöffnetes Möbelhaus in Pulheim.

Hürth – Eine Gruppe „No-Covid“-Befürworter um den Hürther IT-Experten Michael Kunz und den Datenwissenschaftler Cornelius Roemer will das Land NRW und den Rhein-Erft-Kreis verklagen.

Innerhalb weniger Tage haben Kunz und Roemer vor allem über Twitter jede Menge Unterstützer um sich geschart und über eine Online-Fundraising-Kampagne knapp 10.000 Euro gesammelt. Damit wollen sie die Gerichtskosten decken.

Notbremse für ganz NRW gefordert

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Michael Kunz

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Cornelius Roemer

Ihr Ziel ist es, die wachsenden Infektionszahlen so schnell wie möglich zu stoppen. Das gehe nur mit harten Maßnahmen, ist Kunz überzeugt – unter anderem mit Homeoffice und konsequentem Distanzunterricht an Schulen. NRW müsse daher für ausnahmslos alle Städte im Land die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März beschlossene „Notbremse“ anordnen.

Der Rhein-Erft-Kreis aber lasse derzeit – wie weitere Städte und Kommunen in NRW – noch immer Lockerungen zu. So ist der Zutritt zu Geschäften oder Büchereien und anderen Einrichtungen weiterhin gestattet, wenn die Kunden und Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Für Kunz ist das völlig unverständlich. Werde die „Notbremse“ jetzt nicht überall wie vereinbart konsequent gezogen, sagt er, „laufen wir in eine echte Triage“.

Um das zu verhindern, wollen er und Roemer mithilfe einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei per Eilantrag eine so genannte Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht anstrengen. Mit diesem Schritt sollen die Allgemeinverfügungen des Landes und – beispielhaft – des Rhein-Erft-Kreises gekippt werden.

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Nach Vorstellung der Klage-Initiatoren sollen auch Schulen und Kindertagesstätten für den Präsenzunterricht umgehend geschlossen werden, bis sie zum Beispiel über taugliche Lüftungsanlagen verfügten.

„In dieser Hinsicht ist leider ein Jahr lang nichts passiert“, kritisiert Kunz. Er plädiert für „acht Wochen außerplanmäßige Sommerferien“, um Klassen und Lehrkräfte vor Ansteckung zu schützen und die Technik endlich in den Schulen einbauen zu können. Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, müsse eine Notbetreuung angeboten werden.

Vorwurf der Klagewilligen: Infektionsschutzgesetz wird ignoriert

Juristisch argumentieren die Initiatoren so: Die Allgemeinverfügungen des Landes und auch des Rhein-Erft-Kreises ignorierten nicht nur den „Notbremsen“-Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, sondern auch das Bundes-Infektionsschutzgesetz.

Darin heißt es: „Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.“ Genau das passiere aber nicht, sagt Kunz, solange im Rahmen örtlicher Modellprojekte Lockerungen und Öffnungen zugelassen seien.

Roemer und Kunz zufolge befinde man sich zurzeit in letzten Abstimmungen mit der Anwaltskanzlei. In Kürze wollen sie ihre Klage einreichen. Ein Sprecher des Kreises konnte zu dem Sachverhalt aktuell noch keine Stellungnahme abgeben.

Der Rhein-Erft-Kreis gibt auf Anfrage keine Stellungnahme ab. Die Klage sei im Kreishaus bisher nicht bekannt gewesen, sagte Kreissprecher Marco Johnen.