AboAbonnieren

Gerichtstermin in Kerpen abgesagtAachener Weihbischof akzeptiert Strafbefehl

Lesezeit 2 Minuten

Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens

Kerpen. – An diesem Freitag hätte der mit Spannung erwartete Auftritt des Aachener Weihbischofs Johannes Bündgens stattfinden sollen, der sich vor dem Amtsgericht Kerpen wegen Untreue verantworten muss. Doch in letzter Minute hat der hohe Geistliche, dem vorgeworfen wird, 128.000 Euro einer frommen und vermögenden Witwe veruntreut zu haben, seinen Einspruch gegen einen am 13. Juli 2021 erlassenen Strafbefehl zurückgezogen.

Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig und Bündgens gilt als vorbestraft. Mit dem Strafbefehl ist der Weihbischof, der seit zwei Jahren sämtliche Ämter ruhen lässt, wegen Untreue in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Außerdem muss er eine Geldbuße von 5000 Euro zahlen.

Prozesstermin am Freitag aufgehoben

Wie der Direktor des Amtsgerichts, Arndt Lorenz, auf Nachfrage mitteilte, sind der Prozesstermin am Freitag und zwei Anschlusstermine aufgehoben worden. Beobachter gehen davon aus, dass Bündgens‘ Anwälte durch das zum jetzigen Zeitpunkt völlig überraschende Einlenken ihm das sonst zwingend erforderliche persönliche Erscheinen im Gerichtssaal ersparen wollten.

Diese Lösung hätte Bündgens, von dem niemand außer seinen Verteidigern weiß, wo er sich aufhält, schon im vergangenen Sommer haben können. Damals hatte vor allem Rechtsanwalt Christof Püschel seinem Mandanten dringend davon abgeraten, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Auf Verhandlungsunfähigkeit gesetzt

Offenbar hatte Püschel, der in der gleichen renommierten Kölner Kanzlei arbeitet wie Markus Bündgens, der jüngere Bruder des Bischofs, darauf gesetzt, dass die vom Gericht bestellte Gutachterin dem Beschuldigten Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen würde. Die Sachverständige aber war zu einer gegenteiligen Bewertung gelangt. Nun erschien Püschel das Risiko, den Weihbischof einer öffentlichen Verhandlung mit allen Unwägbarkeiten auszusetzen, wohl doch zu groß und er zog die Reißleine.

Gut möglich, dass die Befragung durch die Prozessbeteiligten Details über das Vertrauensverhältnis zu der inzwischen gestorbenen wohlhabenden Witwe zutage gefördert hätte, von der die Öffentlichkeit im Interesse von Bündgens besser keine Kenntnis haben sollte. Das weltliche Verfahren ist damit seit gestern beendet.

Auf einem anderen Blatt steht, welche kirchenrechtlichen Konsequenzen das zumindest ungewöhnliche Vorgehen des Weihbischofs für ihn möglicherweise hat. Geistliche dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs nicht die Verwaltung des Privatvermögens von Laien, also von Nicht-Klerikern, übernehmen.