Ärger um Neubaugebiet in KerpenStreit über Rettungsweg könnte vor Gericht enden
Kerpen-Türnich – Ein Neubaugebiet für rund 400 Menschen will das Unternehmen Deutsche Reihenhaus AG (DRH) in den nächsten Jahren auf dem ehemaligen Bowa-Gelände entwickeln und vermarkten. Ende September hatte der Stadtrat hierfür den Bebauungsplan beschlossen. Doch nun wird bekannt, dass es noch juristische Auseinandersetzungen um das Projekt gibt. Möglicherweise ist es gefährdet, zumindest der Zeitplan könnte hinfällig werden.
Ursache ist ein Streit über die nötige zweite Zufahrt für das Baugebiet, die für Rettungszwecke und Feuerwehreinsätze vorgeschrieben ist. Sie soll von der Ursfelder Straße aus verlaufen. Ein bereits vorhandener Fußweg müsste dafür auf eine Breite von mehr als fünf Metern ausgebaut werden.
Rettungsweg soll mitten über Terrasse in Kerpen führen
Um sich die nötigen Flächen für die Feuerwehrzufahrt zu sichern, hatte sich die DRH beim Verkauf eines Hauses in der Nachbarschaft, dem Haus Ursfelder Straße 50, an die Eheleute Daniela und Holger Blatzheim vor zwei Jahren ein 89 Quadratmeter großes Stück des Grundstückes gesichert und dies auch notariell beurkunden lassen. Die genaue Lage der Fläche sollte sich aus einem dem Kaufvertrag beigefügten Lageplan ergeben. Auch soll es Markierungen gegeben haben, die den Verlauf des geplanten Rettungswegs verdeutlichen sollten. Eine konkrete Vermessung gab es aber nicht.
Das Ehepaar berichtet, davon ausgegangen zu sein, dass die Feuerwehrzufahrt immer noch einen Abstand von rund zwei Metern zu ihrem gerade erworbenen Haus halten werde. Nun habe sich aber herausgestellt, dass die DRH diesen wesentlich näher am Haus, nämlich in einem Abstand von 1,20 Meter, plane. Auch würden mehr als 89 Quadratmeter beansprucht. „Es wird immer ein Stückchen mehr, das wir abgeben sollen.“ Der Rettungsweg würde mitten über ihre Terrasse führen. Das werde man nicht hinnehmen.
Streit um Kerpener Grundstück könnte vor Gericht gehen
Das Ehepaar stellt klar, dass es nicht grundsätzlich gegen das Baugebiet in der Nachbarschaft sei. Doch müssten die notariellen Absprachen eingehalten werden.
Die DHR zeigte sich in einer Stellungnahme „verwundert“ über die Beschwerden. Über ihren Anwalt hatte die Firma dem Ehepaar schon ausrichten lassen, dass man die Kritik an der Lage der Feuerwehrzufahrt nicht nachvollziehen könne. Diese werde ausschließlich über die grundbuchlich gesicherte Fläche verlaufen.
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Wer nun recht hat, wird womöglich die Gerichte und Landvermesser beschäftigen. Bei der Stadtverwaltung geht man davon aus, dass es verfügbare Flächen für die Anlage des Rettungsweges gibt. Der Bebauungsplan, der rechtskräftig sei, sei nicht gefährdet. Aus Sicht der Stadt sei es von vorneherein klar ersichtlich gewesen, dass der Rettungsweg die Terrasse tangieren werde. Die Angelegenheit müsse zwischen dem Paar und der DRH geklärt werden.