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Schwere VorwürfeSpürck will Ersten Beigeordneten Al-Khatib nicht ernennen

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Kerpen Bürgermeister

Kerpens Bürgermeister Dieter Spürck

Kerpen – Bürgermeister Dieter Spürck will den neugewählten Ersten Beigeordneten Mahmoud Al-Khatib nicht ernennen, weil dieser seiner Meinung nach den Vorwurf ausgeübter häuslicher Gewalt gegenüber seiner Ehefrau nicht entkräften konnte.

Wie aus einer 18-seitigen Vorlage für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am Dienstag, 2. Juni, die jetzt allen Mitgliedern des Ausschusses zugestellt wurde, zu entnehmen ist, wirft Spürck Al-Khatib außerdem vor, an der Aufklärung dieses Vorwurfes „nicht vollumfänglich“ mitgewirkt zu haben. Es bestünden deshalb „ernstliche und nicht ausgeräumte Zweifel an seiner persönlichen Eignung“ für das Amt des Ersten Beigeordneten in Kerpen.

Spürck will dem Rat nun empfehlen, die Wahlentscheidung vom Februar zu überdenken und diese gegebenenfalls aufzuheben. Zudem solle die Verwaltung mit einer Neuausschreibung der Stelle des Ersten Beigeordneten beauftragt werden.

Mahmoud Al-Khatib (l.) nach der Wahl.

Al-Khatib wollte sich am Freitag zu der Sache nicht äußern. Er hat rechtliche Schritte eingeleitet. Es gebe eine „Schmutz- und Verleumdungskampagne“ gegen ihn, sagte er. So sehen es auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD und UWG, Andreas Lipp und Wolfgang Scharping. Sie werfen Spürck vor, „in rechtswidriger Weise die Umsetzung des rechtmäßigen Wahlbeschlusses des Rates zur Ernennung von Herrn Al-Khatib zum Ersten Beigeordneten“ zu verzögern. Spürck könne seine Niederlage bei der Beigeordnetenwahl im Februar nicht verkraften, als überraschend ein CDU-Kandidat gegen Al-Khatib unterlag.

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Wie der Ratsvorlage zu entnehmen ist, erreichte die Stadtverwaltung kurz nach der Wahl Al-Khatibs eine E-Mail, in der Vorwürfe gegen diesen erhoben wurden. Vertreter der Stadtverwaltung nahmen daraufhin Kontakt zu dem Verfasser der E-Mail auf, welcher ein ehemaliger Nachbar der Familie Al-Khatib ist. Nach dessen Aussage und der seiner Frau habe es im Hause Al-Khatib mehrfach Fälle häuslicher Gewalt gegeben. Auch soll die Polizei gegenüber Mahmoud Al-Khatib 2019 ein zehntägiges Kontaktverbot zu seiner Familie ausgesprochen haben, berichtete der Nachbar. So steht es im Bericht des Bürgermeisters für die Ratssitzung.

Die Stadt hatte den Kreis als Aufsichtsbehörde darüber informiert. Der Kreis empfahl daraufhin, die Ernennungsurkunde noch nicht auszuhändigen. Erst müsse seine charakterliche Eignung für das Amt geprüft werden.

Urheber der Vorwürfe habe eine „kriminelle Vergangenheit“

Wie der Vorlage zu entnehmen ist, hat Al-Khatib gegenüber der Stadt frühzeitig erklärt, „dass an den Vorwürfen nichts dran ist“. Der Urheber der Vorwürfe habe eine „kriminelle Vergangenheit“. Dies räumt auch die Stadt ein: Der Urheber der Vorwürfe sei vorbestraft und habe selbst ausgesagt, dass er der Rockergruppe Hells Angels angehöre. Diese Umstände seien aber für sich genommen nicht geeignet, „die Beweiskraft der Aussage in Zweifel zu ziehen“, meint die Stadt. SPD und UWG sehen dies anders: Spürck stütze sich in seiner Vorgehensweise auf eine „Verleumdung Al Khatibs“ durch einen „Kriminellen, einen Straftäter, der nachweislich wegen Betruges eine mehrjährige Haftstrafe absitzen musste“. Auch hat die Stadt Angebote Al-Khatibs, die Vorwürfe in einem Sechs-Augen-Gespräch zusammen mit seiner Ehefrau auszuräumen, abgelehnt. Der Beweiswert einer solchen Aussage wäre fragwürdig, heißt es zur Begründung. Stattdessen bat die Stadt um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und bekam zumindest einen Hinweis. So bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln, dass es gegen Al-Khatib ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegeben hatte, das nach Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wurde.*

Eine Akteneinsicht gewährte die Staatsanwaltschaft der Stadt bislang nicht, da Al-Khatib dazu keine Erlaubnis erteilte, was die Stadt wiederum kritisiert: „Er ist zwar nicht verpflichtet, die Einsichtnahme zu gewähren, allerdings ist er dazu berechtigt, um die schwerwiegenden Vorwürfe in seinem Sinne ausräumen zu können.“

*Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen klargestellt, dass das Verfahren ohne Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wurde. (Anmerkung der Redaktion, 10. Juni 2020)