Mühle kommt unter den HammerKreis und Erftverband lehnten Übernahme ab
Rhein-Erft-Kreis – Rund 15 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mühlenverbands Rhein-Erft-Rur droht nun die Zwangsversteigerung der Gymnicher Mühle. Laut Insolvenzverwalter Volker Quinkert hat das Amtsgericht Brühl auf Betreiben des Hauptgläubigers, der Kreissparkasse Köln, das Zwangsversteigerungsverfahren bereits Ende des vergangenen Jahres eingeleitet. Unter den Hammer kommen die historische Mühle und das Restaurant.
„Zwangsversteigerung unvermeidlich“
„Es hat sich trotz intensiver Suche kein Käufer gefunden, der unter den gegebenen Umständen bereit gewesen wäre, eine angemessene Summe zu zahlen“, sagt Quinkert. „Wenn nicht noch ein Interessent aus dem Hut gezaubert wird, ist die Zwangsversteigerung unvermeidlich.“ Erste Aufgabe des Amtsgerichts Brühl sei es nun, eine Wertermittlung zu veranlassen. Mit einem Termin für die Versteigerung rechnet Quinkert nicht vor Ende des Jahres.
Die Kreissparkasse Köln sagt nichts zum Stand des Verfahrens: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Kundenverbindungen grundsätzlich nicht öffentlich äußern“, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit.
Fragen bei Förder- und Stiftungsmitteln
Auch sonst geben sich die Beteiligten sehr zurückhaltend. „Ich warte jetzt erst einmal die Entwicklung ab“, sagt der ehemalige Landrat Werner Stump, der als Vorstand des Mühlenverbands zurückgetreten ist, sich aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter noch um Lösungen bemüht hat. „Ich bin tief traurig, dass und vor allem wie Probleme, die lösbar gewesen wären, nicht beseitigt worden sind.“
Stumps Groll richtet sich dabei gegen den Rhein-Erft-Kreis und den Erftverband, die Miteigentümer von Teilen der Anlage – zum Beispiel des Wassererlebnisparks – sind und ein Mitspracherecht beim Verkauf der Mühle und des Restaurants, die dem Mühlenverband gehören, haben. Ferner ist die Stiftung St. Martin involviert, deren Rechte an Wohnungen mehrfach im Grundbuch abgesichert sind. Ein Umstand, der sich negativ auf einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Pächter des Restaurants ausgewirkt hatte. Unklar blieb während des Verfahrens auch die Frage, wie mit Förder- und Stiftungsmitteln umzugehen ist, die in die Sanierung der Mühle geflossen sind, weil sie als Anlage insgesamt für die Öffentlichkeit zugänglich ist. „Es war ein Knoten drin“, räumt Stump ein, „aber mit gutem Willen hätte man ihn durchschlagen können.“
Politische Gremien lehnten Übernahme ab
Eine zunächst zugesagte Übernahme durch den Kreis und den Erftverband hatten die politischen Gremien Ende 2016 schließlich abgelehnt. Nach vergeblichen Versuchen, Mühle und Restaurant zu veräußern, hatte der Mühlenverband Insolvenzantrag gestellt. Im November 2017 wurde das Verfahren beim Amtsgericht Köln eröffnet.
Angesichts des nun eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahrens beruhigt Kreisdirektor Michael Vogel zunächst in Bezug auf das dem Kreis und dem Erftverband zu gleichen Teilen gehörende Eigentum. „Wassererlebnispark, Wasserwerkstatt und Erftmuseum sind von dem Verfahren unberührt und bleiben auf jeden Fall für die Öffentlichkeit erhalten.“
„Anlage für die Öffentlichkeit zu erhalten“
Im Kreistag sind Mehrheit wie Opposition überzeugt, dass die komplizierten Eigentumsverhältnisse und Grundlasten am ehesten durch eine Zwangsversteigerung geklärt werden können. CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender Willi Zylajew: „Wir machen so einen klaren Schnitt und hoffen auf einen Investor, mit dem man zusammenarbeiten kann.“ Auch SPD-Sprecher Dierk Timm hält die Versteigerung für aussichtsreich: „Ziel muss es sein, die Anlage für die Öffentlichkeit zu erhalten.“