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Ultranet-Gegner planen ProtestcampHürther und Pulheimer sorgen sich um Gesundheit

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Künftig sollen Gleich- und Wechselstrom durch die geplante Ultranet-Leitung fließen. (Archivbild)

Hürth/Pulheim – Die im Aktionsbündnis Ultranet organisierten Bürgerinitiativen aus NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen fühlen sich verschaukelt. „Die Bürgerbeteiligung ist eine Farce“, teilte Sprecherin Franziska Hennerkes in einer Presseerklärung mit. Die mit Kommunen, Landkreisen und Vertretern der Länder erarbeiteten Verbesserungsvorschläge „wurden vom Tisch gewischt“.

Ihren Unmut machen die Aktiven beim ersten Protestcamp am kommenden Mittwoch, 21. Oktober, vor der Bundesnetzagentur am Tulpenweg 4 in Bonn Luft. Für 12 Uhr ist eine Diskussionsrunde mit Vertretern des Aktionsbündnisses, der betroffenen Kommunen und Landkreise, der Politik und der Bundesnetzagentur geplant. Dabei sind auch Mitglieder der PBU (Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet) und der IG Hürth. Mit der Aktion möchte das Aktionsbündnis „auf die eklatanten Missstände der aktuellen Energiepolitik hinweisen“.

„Gesundheitliche Risiken werden sich erst nach Jahrzehnten zeigen“

Bekanntlich möchte das Unternehmen Amprion für die Ultranet-Leitung, die zwischen dem nordrhein-westfälischen Osterath und Philippsburg in Baden-Württemberg verlaufen und durch die Wechsel- und Gleichstrom fließen soll, bestehende Strommasten nutzen. Das Aktionsbündnis wirft den Verantwortlichen vor, dass sie die Menschen, die zum Teil nah an oder sogar unter den Leitungen wohnen, einem Pilotprojekt beziehungsweise einem Feldversuch aussetzen.

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Hennerkes: „Die gesundheitlichen Risiken werden sich erst nach Jahrzehnten zeigen. Studien oder Beweise für die Ungefährlichkeit dieser beiden Übertragungstechniken auf einem Mast gibt es nicht, die Lärmentwicklung durch die Gleichstromleitung ist immens. Es wird eine mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdung billigend in Kauf genommen, wenn eine nicht erforschte Technik weltweit erstmals in dieser räumlichen Nähe zur Wohnbebauung zum Einsatz kommen soll.“ Zudem gelte der gesetzliche Mindestabstand von 400 Metern nicht, da Amprion Bestandsleitungen nutzen wolle. Die Öffentlichkeitsbeteiligung habe für die Bundesnetzagentur nur eine Alibifunktion.