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Seit zwei Jahren StillstandInklusives Quartier in Pulheim sorgt für Diskussionen

Lesezeit 2 Minuten

Im Abteiort möchte die Bauen für Menschen GmbH eine inklusives Wohnquartier bauen.

  1. 57 barrierefreie Wohnungen will der Landschaftsverband Rheinland (LVR) an der Helmholzstraße in Pulheim bauen.
  2. Die Pläne für das inklusive Quartier liegen der Stadt nun schon seit zwei Jahren vor.
  3. Doch obwohl sich hochrangige CDU-Vertreter aus Landtag und LVR und die Landesdirektorin des LVR für das Leuchtturmprojekt eingesetzt hätten, habe sich seitdem nichts getan, sagt der Verband.

Pulheim-Brauweiler – Das Thema Inklusion hat beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) höchste Priorität. Auch die LVR-Tochter „Gesellschaft Bauen für Menschen GmbH“ hat Menschen mit Beeinträchtigung im Blick. „Sie schafft, errichtet, bewirtschaftet und verwaltet inklusiven Wohnraum für Menschen, für die der normale Wohnungsmarkt keine Angebote bereithält“, schreibt Dr. Jürgen Rolle, stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung in einem offenen Brief an Bürgermeister Frank Keppeler und die Fraktionen im Stadtrat.

Die Gesellschaft würde bekanntlich gern auch im Abteiort Wohnraum schaffen. Das Grundstück für das inklusive „Donatus-Quartier“ mit 57 barrierefreien Wohnungen in sieben Gebäuden an der Helmholzstraße ist da, es gehört dem LVR.

Doch das Projekt hakt, was der Brauweiler Jürgen Rolle kritisiert. Die Planung liege der Verwaltung seit zwei Jahren vor. Getan habe sich nichts, obwohl sich hochrangige CDU-Vertreter aus Landtag und LVR und die Landesdirektorin des LVR in persönlichen Gesprächen mit dem Bürgermeister für das Leuchtturmprojekt eingesetzt hätten.

Stadt Pulheim verlangt 800.000 Euro vom LVR

Dass das Quartier bislang nicht genehmigt wurde, führt Rolle auf die „Wertschöpfungsabgabe“ (Infrastrukturabgabe) zurück. Bis heute erwarte die Stadt, dass der LVR beziehungsweise die Baugesellschaft für die Genehmigung des Quartiers auf seinem eigenen Grundstück rund 800.000 Euro zahle. „Begründung: Durch die Bebauung wäre das Grundstück mehr wert und davon möchte die Stadt partizipieren.“ Eine solche Abgabe sei vielleicht für Großinvestoren nachvollziehbar, „aber nicht für – im wahrsten Sinne des Wortes – sozialen Wohnungsbau einer gemeinnützigen Gesellschaft“.

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Zudem seien alle staatlichen Stellen, also auch Städte und Gemeinden, gemäß UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ausreichend barrierefreien und/oder behindertengerechten Wohnraum zu schaffen. Diese Aufgabe, die viele Kommunen nicht stemmen könnten, übernehme der LVR. Zur Erinnerung: Noch liegt die Verwaltungsrichtlinie „Baulandmanagement im Innenbereich“, die private Investoren und Bauträger an den Kosten für die notwendige Infrastruktur beteiligen soll, nicht vor. Bislang ist sie nur in Grundzügen bekannt.

Offenbar ist geplant, dass der Planungsausschuss in Kürze mit dem Aufstellungsbeschluss grünes Licht für das Projekt gibt. In seiner Antwort verweise Beigeordneter Jens Batist darauf, dass die für den 25. März geplante Sitzung coronabedingt ausgefallen sei, sagt Stadtsprecherin Ruth Henn. Was die Verwaltungsrichtlinie betreffe, weise Batist darauf hin, dass der „inklusive Charakter sowie die in Aussicht gestellte Errichtung von öffentlich geförderten Wohneinheiten bei der Berechnung der Infrastrukturkosten reduzierend berücksichtigt“ werden.