Ärger um NeubaupläneTürmchenhaus in Brauweiler soll abgerissen werden
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Für den Neubau soll unter anderem das so genannte „Türmchenhaus“ abgerissen werden.
Gegen den positiven Vorbescheid der Stadt hatte ein Pulheimer beim Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Anwohner kritisieren, dass sie rein zufällig von der Bauvoranfrage erfahren hätten.
Pulheim-Brauweiler – Ein geplantes Bauprojekt sorgt für mächtigen Wirbel in Brauweiler. Ein Investor möchte auf einem Grundstück an der Kaiser-Otto-Straße ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen bauen. Dafür sollen die Häuser 26 und 28, die ihm mittlerweile gehören, abgerissen werden. Die Nummer 26 ist als „Türmchenhaus“ bekannt, gebaut wurde es 1908.
Einen positiven Bauvorbescheid, also eine Antwort des Bauamtes auf die Bauvoranfrage des Investors, hatte die Stadt im August 2017 erteilt. Mit dem Schreiben hatte sie grundsätzlich bestätigt, dass das geplante Projekt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Bauordnungsrechtliche Fragen sollen im späteren Bauantragsverfahren geklärt werden. Dann erst werden die Fraktionen in die weiteren Beratungen einbezogen.
Gegen den positiven Vorbescheid der Stadt hatte ein Anwohner beim Verwaltungsgericht Köln (VG) geklagt (Az: 23 K 15701/17). Mehr als zwei Jahre sind seither ins Land gegangen. Nun steht ein Verhandlungstermin fest. Am Mittwoch, 29. Januar, 11 Uhr, wird das Verwaltungsgericht in Saal 101 über die Klage entscheiden.
Die Anwohner kritisieren, dass sie „rein zufällig von der Bauvoranfrage des Investors erfahren hätten. Die Verwaltung „hat den anderen mittelbar betroffenen Nachbarn jegliche Information verwehrt“, heißt es in einem offenen Brief an Bürgermeister Frank Keppeler und die Fraktionen. Die Anwohner sind nicht grundsätzlich dagegen, dass in ihrer Nachbarschaft gebaut wird.
Kritik an der Größe des Neubaus
Es ist die Größe der Neubaus, die sie kritisieren. Und sie bezweifeln, dass „die gesetzlichen Abstandsflächen zu den angrenzenden Häusern eingehalten werden“. Ein- und Zweifamilienhäuser prägten die Straße. Einige seien um das Jahr 1900 entstanden.
„Es ist eine offene Bauweise (mit seitlichem Grenzabstand, d. Red.) mit höchstens zweigeschossiger Bauweise vorgeschrieben.“ Das höchste Haus in der Nachbarschaft sei 10,50 Meter hoch. Der geplante Neubau sei rund 13 Meter hoch, die Grundfläche des Baukörpers betrage 17 mal 19 Meter. Der Entwurf entspreche nicht der Ortskern-Gestaltungssatzung.
Kritiker haben Sicherheitsbedenken
Ein Sicherheitsrisiko sehen die Anlieger in der neben der Hausnummer 30 geplanten Tiefgaragenein- und ausfahrt. Sie sei viel zu eng, es gebe keinen Grenzabstand zur Straße. „Die Kaiser-Otto-Straße ist in diesem Bereich eine verkehrsberuhigte Zone“, mehr als sieben Stundenkilometer sind dort nicht erlaubt.
Auf der Straße seien viele, auch ältere Fußgänger, Radfahrer – insbesondere Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule – unterwegs. Das Risiko ließe sich aus Sicht der Anwohner umgehen, wenn die Tiefgarage „von hinten“, über den Parkplatz an der Langgasse erreichbar wäre. Die sieben in der Tiefgarage geplanten Stellplätze reichten nicht aus. Schon jetzt sei der Parkdruck auf der Straße groß, es gebe nur vier Stellplätze für acht Häuser.
Der Bürgerverein Pulheim hat angeregt, die Hausnummer 26 unter Denkmalschutz zu stellen. Das Haus erfülle laut LVR die Voraussetzungen nicht, sagt Stadtsprecherin Ruth Henn. Ansonsten äußert sich die Verwaltung nicht zu dem Bauprojekt, da ein Gerichtsverfahren anhängig sei.